Also einfach nichts drunter schreiben?
In der Theorie gibt es (aktuell) kein Gesetz, welches sagt: Ein KI-Werk muss als solches gekennzeichnet werden. Aber: Auch wenn keine Kennzeichnung vorhanden ist, kann der Gesamteindruck vermittelt werden, es handle sich um ein Werk, hinter dem ein echter Urheber oder eine echte Urheberin steckt. Veröffentlicht jemand beispielsweise auf seinem Blog Kurzgeschichten, die grundsätzlich selbst geschrieben werden, kann ein KI-Text auch ohne Information zur werkschaffenden Person sehr wohl als urheberrechtlich geschütztes Werk verstanden werden.
Wenn man sonst urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlicht, sollte man unvermittelt eingebundenen KI-Content also schon als solchen kennzeichnen. Wenn beispielsweise aber der Fokus auf der Veröffentlichung von Texten liegt und Bilder nur schmückendes Beiwerk sind, sollte eine Kennzeichnung nicht notwendig sein.
Fazit: Auf den Gesamteindruck kommt es an
Im Ergebnis bedeutet das, dass man KI-generierte Werke nicht als seine eigenen Werke kennzeichnen sollte, weil man damit eben suggeriert, dass es urheberrechtliche Ansprüche gibt. Ob man Content entsprechend als KI-generiert kennzeichnen muss, ist aktuell von Gesetzes wegen nicht geregelt. Vielmehr ist der Gesamteindruck entscheidend. Werbe ich als Grafikdesignerin mit KI-Bildern, ohne diese zu kennzeichnen, muss ich mir schon eine wettbewerbsrelevante Irreführung vorwerfen lassen. Eine Abmahnung kann die Konsequenz sein. Veröffentliche ich einfach nur Gedichte auf meinem Blog und untermale diese mit Bildern, die aber nur Beiwerk sind, dann muss ich diese sehr wahrscheinlich nicht kennzeichnen.
Bei diesem noch sehr jungen Gebiet muss aber erst noch die Rechtsprechung und Gesetzgebung klären, wie es am Ende „richtig“ ist.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben
Antworten
So kann man die KI als ein Werkzeug ansehen, so wie es Photoshop schließlich auch eins ist.
Und weil auch PS KI beinhaltet, weiß man am Ende gar nicht mehr, wieviel KI überhaupt in einem Werk drin steckt.
Das wird im Musikmarkt noch für Verwirrung (oder Auseinandersetz ungen) sorgen und später auch in der Softwareentwick lung und vielen anderen Bereichen des Lebens.
Ich bin gespannt.
Ihre Antwort schreiben