Diesmal geht es um ein verlorenes Paket: Eine Kundin bestellt bei einer kleinen Handmade-Anbieterin ein Plüschtier. Diese Tiere stellt die Anbieterin im Rahmen ihrer Möglichkeit zwar als „Massenware“ ohne Individualisierungsmöglichkeit her, produziert wird aber auf Zuruf. Auch die Bestellung der Kundin wickelt die Händlerin auf diese Art und Weise ab. Kurz nach dem Versand meldet sich die Kundin und meint, das Paket sei nicht angekommen. Die Händlerin überprüft noch einmal alles. Vielleicht ist ihr bei der Adresseingabe ein Fehler passiert? Allerdings stimmt alles. Das Paket ist schlicht verschwunden. Die Händlerin erstattet daraufhin den kompletten Kaufpreis inklusive der Versandkosten. Die Kundin fordert daraufhin einen erneuten Versand. Die Versandkosten dafür soll die Händlerin übernehmen. Zu Recht?
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Ich würde soweit vorhanden einen neuen Artikel verpacken und ab damit. Fertig! Es sei denn, es ist ein hochpreisiger Artikel, oder ich habe das Gefühl ich werde betrogen.
Ich habe auch schon Pakete zurück bekommen weil sie angeblich nicht zugestellt werden konnten, oder ich die falsche Anschrift " bekommen " habe. Habe dann auf eigene Kosten wiederholt verschickt. Verlust im Jahr wieviel????? Kunde freut sich. Wer frech wird bekommt noch einen passenden, immer freundlichen, Kommentar.
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Wie sieht das bei ebay oder Amazon aus?
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Antwort der Redaktion
Hallo,
den Vertragsschluss regelt man in den AGB.
Bei Ebay heißt es dazu: „Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.“ – Hier kommt der Vertrag also durch die Abgabe der Bestellung zu Stande.
Bei Amazon sieht es anders aus: Hier kommt der Vertrag durch die Versandbestätig ung zu Stande: onlinehaendler-news.de/.../...
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Wenn die Kundin Kaufpreis plus Versand zurückerstattet bekommt - also wieder so wie vor dem Kauf gestellt ist - muss sie bei einer Neu-Bestellung bzw. Lieferung auch wieder Kaufpreis und Versandkosten zahlen. Sofern es sich um Lagerware handelt, wäre das ja auch für den Verkäufer so, als hätte nun ein unbeteiligter Dritter den gleichen Artikel bestellt.
Sofern er den Verdacht hat, dass die Kundin den Artikel unterschlagen hat, sich das aufgrund mangelnder Sendungsverfolg ujng aber nicht hinreichend beweisen lässt, sollte er beim zweiten Mal entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Anders sieht es natürlich aus, wenn es sich um einen einmalig vorhandenen Artikel handelte, für den es schlicht keinen Ersatz gibt.
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Antwort der Redaktion
Hallo Dirk,
hier war es aber so, dass die Kundin den erneuten Versand forderte und zwar unter der Bedingung, dass die Kosten für diesen Versand von der Händlerin übernommen werden. Es geht also um die Frage, ob die Kundin das fordern darf.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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die Kundin kann doch einfach eine neue Bestellung aufgeben und kamm die Ablehnung so umgehen, oder sehe ich das falsch?
Darf die neue Bestellung abgelehnt werden? Auch, wenn diesmal ein weiterer Artikel mitbestellt wird?
Liebe Grüße
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Antwort der Redaktion
Hallo Kristian,
natürlich dürfte die Kundin noch einmal neu bestellen. Ob die Bestellung abgelehnt werden darf, hängt vom Bestellablauf ab: Wenn durch das Absenden der Bestellung Seitens der Kundin der Kaufvertrag zu Stande kommt, kann sich die Verkäuferin nicht mehr einfach von der Verpflichtung lösen. Wenn der Vertrag aber erst mit Bestellbestätig ung oder Lieferung zu Stande kommt, könnte die Verkäuferin die Bestellung auch einfach ablehnen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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