Muss die Führungskraft vom Einsatz wissen?
Allerdings ergibt sich aus dem Einsatz gleich die nächste Frage: Dürfen Arbeitnehmer:innen die KI „heimlich“ verwenden oder müssen sie ihre Führungskräfte aktiv über die Verwendung informieren? So eine Informationspflicht kann sich tatsächlich aus den Nebenpflichten des Arbeitsverhältnisses ergeben. Das gilt selbst dann, wenn das arbeitgebende Unternehmen rein gar nichts über den Einsatz von KI am Arbeitsplatz geregelt hat. Der Punkt ist der, dass der Einsatz von KI beispielsweise aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch werden kann, wenn Arbeitnehmer:innen beispielsweise Daten der Kundschaft der KI als Informationsgrundlage geben.
Auch aus urheberrechtlicher Sicht ist der Einsatz nicht gerade unproblematisch: Ein von der KI erzeugtes Ergebnis ist in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, da es an der individuellen Schöpfungskraft fehlt. Unternehmen müssten damit leben, wenn ihre KI-erzeugten Produkte einfach von anderen übernommen werden. Etwas anderes kann natürlich gelten, wenn die KI lediglich als Hilfsmittel verwendet wurde und die Beschäftigten genug individuelle Leistung haben einfließen lassen. Umso wichtiger ist es natürlich, dass Unternehmen darüber informiert werden, in welchem Umfang ihre Beschäftigten KI einsetzen, um eine Risikoabschätzung treffen oder Regularien für den Umgang festlegen zu können.
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