Telefonische Krankschreibung ab sofort möglich
Seit dem 7. Dezember 2023 ist die telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich. Mit dieser Regelung sollen vor allem überfüllte Arztpraxen entlastet werden. Allerdings ist das nur unter gewissen Bedingungen zulässig. So muss die Patientin oder der Patient der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein und es muss sich um eine leichte Erkrankung handeln. Zeitlich ist die telefonische Krankschreibung auf einen Zeitraum von fünf Tagen begrenzt. Wurde schon eine Erstbescheinigung vom Arzt ausgestellt, kann eine Folgebescheinigung ebenfalls telefonisch erfolgen.
Die digitale Krankschreibung
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es den „gelben Schein“ nicht mehr. Abgelöst wurde er durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Betroffen sind davon die gesetzlich versicherten Arbeitnehmenden. Diese müssen seitdem nicht mehr selbst den Schein an den Arbeitgebenden übermitteln. Die Arztpraxen übermitteln nun die Informationen zur Krankschreibung digital an die Krankenversicherung der Patienten, welche wiederum alle Daten für die Arbeitgebenden zum Abruf bereitstellt.
Über Dauer und Verlängerung informieren
Arbeitnehmende sind bereits bei der Krankmeldung dazu verpflichtet, dem Arbeitgebenden über die mögliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und ob der Besuch einer Arztpraxis geplant ist, zu berichten. Nach Erhalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Arbeitgebende über die genaue Dauer der Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Eine Gesundmeldung ist vom Gesetz nicht vorgesehen und damit auch nicht notwendig.
Fühlt sich der Arbeitnehmende auch nach Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch krank, muss eine Verlängerung bzw. eine Folgebescheinigung bei Ärztin oder Arzt eingeholt werden. Der Arbeitgebende ist schnellstmöglich über die Verlängerung in Kenntnis zu setzen.
Was Arbeitnehmende bei einer Krankmeldung dürfen
Sind Arbeitnehmende krank und bleiben aufgrund dessen der Arbeit fern, so müssen sie alles unterlassen, was ihre Genesung verzögern könnte. Das bedeutet nicht immer zwingend im Bett bleiben zu müssen. Entscheidend ist, was die Ärztin oder der Arzt verordnet. Einkäufe in Apotheken oder Supermärkten sind jedoch möglich, solange keine strikte Bettruhe verordnet wurde. Arbeitnehmende sind in der Verantwortung, alles dafür zu tun, schnellstmöglich wieder gesund zu werden.
Konsequenzen bei verspäteter oder fehlender Krankmeldung
Halten sich Arbeitnehmende nicht an die Vorgaben, sich entsprechend der Förderung ihrer Genesung zu verhalten, droht ihnen eine Abmahnung und im schlimmsten Fall auch eine Kündigung. Das Gleiche gilt auch, wenn Arbeitnehmende sich verspätet oder gar nicht krankmelden. Bei einem einmaligen Verstoß wird eine Abmahnung noch nicht gerechtfertigt sein. Häufen sich verspätete Krankmeldungen oder Krankschreibungen, muss der Arbeitnehmende aber mit einer Abmahnung oder in extremen Fällen mit einer Kündigung rechnen. Entscheidend ist immer der Einzelfall.
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