Was ist mit PayPal und Co.?
Express-Check-outs, die den Bestellvorgang verkürzen, sind keine Neuheit mehr. Auch PayPal bietet so einen Dienst an. Klickt man auf den entsprechenden Button, landet man auf einer Seite von PayPal, auf der man den „Kauf abschließen“ kann.

Wäre dies die letzte Seite, wäre das hochproblematisch, denn: Die Beschriftung des Buttons ist uneindeutig. Was bedeutet „Kauf abschließen“? Werde ich danach noch einmal auf die Check-out-Seite des eigentlichen Shops geleitet, um dort die Bestellung final zu checken und abzuschicken? Immerhin fehlen auf der PayPal-Seite viele Informationen, die normalerweise auf eine Check-out-Seite gehören. Es gibt keine Informationen zu den Produkten, die Information zur Mehrwertsteuer fehlt und auch die Versandkosten sind nicht aufgeführt. Es wird lediglich eine Gesamtsumme angezeigt. Der „Gipfel“ ist der kleine Text unter dem Button, der darauf hinweist, dass sich der Betrag noch ändern kann.
In dem hier gezeigten Beispiel ist es aber so, dass man nach dem Klick auf den „Kauf abschließen“-Button wieder im Shop landet. Dort hat man nun den Vorteil, dass die bei PayPal angegebene Lieferadresse bereits eingegeben und die Zahlart ausgewählt wurde. Im Idealfall spart man also etwas Zeit. Ausgecheckt wird dann über den eigenen Shop-Button.
Problematisch kann es also vor allem dann werden, wenn die Kundschaft eben nicht zum finalen Check-out in den Shop weitergeleitet wird.
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Jeder der PayPal nutzt, hat sich entsprechend auch ein Konto angelegt und weiß auch worum es geht. Mein Paypal Konto ist mein Wallet.
An der ALDI Kasse leuchtet auch kein Zahlungspflicht ig bestellen Button auf und Kauf abschließen ist für mich mehr als eindeutig!!!
Auch wenn es vielleicht gut gemeint ist sich darüber Gedanken zu machen, bleibt für mich das Gefühl, dass wir Verbraucher für doof gehalten werden.
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Nun gehen missverständlic he Formulierungen in Gesetzen natürlich immer auf das Konto des Gesetzgebers. Und ebenso natürlich obliegt es einem Gericht nicht, Gesetze zu erschaffen oder zu ändern. Ein Gericht hat alleine die Aufgabe, bestehende Gesetze anzuwenden oder Streitfälle unter eventuell bestehende gesetzliche Tatbestände zu subsumieren. Das ist auch gut und wichtig so. Die Gewaltenteilung , so lückenhaft sie nicht nur auch in Deutschland ist, ist ein hohes Gut.
Die beiden kritisierten Bezeichnungen enthalten aber wortwörtlich das Wort „bezahlen". Was hieran den Käufer nicht eindeutig darauf hinweist, dass er nun gleich sein Geld los wird, können wohl nur die Gehirnwindungen von weltfremden Richtern ergründen.
Stellt sich jetzt hier nur die Frage, was schlimmer ist, solch weltfremde Richter oder aber Gesetze, die ja scheinbar einen solchen Urteilsspruch tatsächlich zulassen.
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