Das Verpackungsgesetz hält Online-Händler:innen Jahr für Jahr auf Trab. Denn wer in Deutschland Verpackungen erstmal in den Verkehr bringt, muss die Pflichten des Verpackungsgesetzes beachten.
Wer sich ordnungsgemäß registriert und seine Verpackungen lizenziert hat, darf am Ende des Jahres im Weihnachtsstress nicht die Mengenmeldung vergessen.
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