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Die Mengenmeldung für systembeteiligungspflichtige Verpackungen steht an

Veröffentlicht: 06.12.2023
imgAktualisierung: 06.12.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
06.12.2023
img 06.12.2023
ca. 2 Min.
Pappkartons
© OlegKovalevichh / Shutterstock.com
Die alljährliche Mengenmeldung beim Verpackungsregister fällt an.


Das Verpackungsgesetz hält Online-Händler:innen Jahr für Jahr auf Trab. Denn wer in Deutschland Verpackungen erstmal in den Verkehr bringt, muss die Pflichten des Verpackungsgesetzes beachten. 

Wer sich ordnungsgemäß registriert und seine Verpackungen lizenziert hat, darf am Ende des Jahres im Weihnachtsstress nicht die Mengenmeldung vergessen. 

Die Pflichten des Verpackungsgesetzes:

Was muss gemeldet werden?

Online-Händler:innen, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen, müssen bis zum Jahresende eine Mengenmeldung tätigen – sowohl an ihr duales System als auch an die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Wann die Meldung an das duale System erfolgen muss, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. In der Regel liegt diese Frist am Jahresende.  Sobald diese Meldung an das duale System erfolgt ist, muss sie nach §10 Verpackungsgesetz auch an die Zentrale Stelle weiter gegeben werden. Wichtig sind dabei folgende Angaben: 

  • Registrierungsnummer
  • Materialart und Masse der Verpackungen
  • Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde
  • Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen worden ist

Bei der Meldung der Verpackungsmenge muss der Händler oder die Händlerin einerseits angeben, welche Menge an Verpackungen im Berechnungszeitraum (in der Regel dem Kalenderjahr) tatsächlich versendet wurden und die sogenannte Plan-Menge für das nächste Jahr, also wie viele Verpackungen sie im nächsten Jahr voraussichtlich in Verkehr bringen. 

Die Meldung an die Zentrale Stelle kann über die Webseite verpackungsregister.org erledigt werden. 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund in Kooperation mit seinem Partner Lizenzero auch einen Rundum-Service für die Verpackungslizenzierung. Betroffene können ihre Pflichten aus dem Verpackungsgesetz so ganz einfach, schnell und unkompliziert mit Lizenzero erfüllen und so rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Aktuell erhalten Händler sogar einen Rabatt von 10 Prozent auf die Kosten der Lizenzierung. Weitere Informationen zum Angebot finden Sie hier.
Veröffentlicht: 06.12.2023
img Letzte Aktualisierung: 06.12.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Tanja
11.01.2024

Antworten

Wenn ich es richtig verstehe ist die Vollständigkeit serklärung aber erst ab einer gewissen Verpackungsmeng e § 11 VerpackG Abs. 4, notwendig.