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Rechtswidrige Rabatte bei Coca-Cola?

Veröffentlicht: 15.11.2023
imgAktualisierung: 15.11.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
15.11.2023
img 15.11.2023
ca. 1 Min.
Coca-Cola
© Delphix / Shutterstock.com
Coca-Cola wird vom Bundeskartellamt überprüft. Es geht um die Frage, ob die Konditionen unzulässig waren.


Coca-Cola könnte mit seiner Preisgestaltung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Das wird nun vom Bundeskartellamt in Bonn überprüft. Einzelhändler:innen könnten in unzulässiger Weise dazu gedrängt werden, die gesamte Produktpalette zu kaufen, wie n-tv berichtet. Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt erklärte „Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte“.

Marktbeherrschende Stellung?

Zunächst wird das Bundeskartellamt prüfen, ob Coca-Cola eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Softdrinks hat. Wenn das der Fall sein sollte, muss Coca-Cola besondere kartellrechtliche Vorgaben einhalten. Zudem soll überprüft werden, ob die Konditionen, die Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmittelhandel fordert, den kartellrechtlichen Vorgaben entsprechen. 

Konkret geht es um die Frage, ob andere Getränkehersteller wettbewerbswidrig benachteiligt werden, indem Coca-Cola Einzelhändler:innen von Lebensmitteln dazu veranlasst, die gesamte Produktpalette von Coca-Cola abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. 

Coca-Cola hat bisher keine Stellung zu den Vorwürfen bezogen. 

Veröffentlicht: 15.11.2023
img Letzte Aktualisierung: 15.11.2023
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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