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Kunde will Geld für Versandkarton

Veröffentlicht: 10.11.2023
imgAktualisierung: 15.11.2023
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
10.11.2023
img 15.11.2023
ca. 3 Min.
Nahaufnahme: Hände packen einen Karton aus, der auf einem Tisch liegt
© AlpakaVideo / Shutterstock.com
Ein Kunde erklärt den Widerruf und will Geld für den Versandkarton vom Händler. Immerhin übernimmt der die Retourenkosten. Zu Recht?


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbrauchern, Kunden und Arbeitnehmern unter die Lupe.

 

Täglich grüßt das Murmeltier oder eben das Widerrufsrecht: Ein Kunde bestellt über Ebay bei einem Händler einen Sonnenschirm. Dieser wird in einem passenden Karton geliefert. Nach dem Auspacken stellt der Kunde fest, dass ihm die Farbe nicht gefällt. Er erklärt daher den Widerruf und fordert den Händler dazu auf, ihm das Geld für einen geeigneten Karton für den Rückversand zu zahlen. Der Händler lehnt das ab. Daraufhin meint der Kunde, dass in der Widerrufsbelehrung steht, dass der Händler die Kosten für den Rückversand trägt und dazu nun mal auch die Versandverpackung gehört. Hat der Kunde recht oder ist sein Begehren dreist?

Grundsatz: Auch Verbraucher:innen haben allgemeine Sorgfaltspflichten

Grundsätzlich gehören zu den Versandkosten nicht nur die Gebühren, die das Versandunternehmen für seine Dienstleistung verlangt, sondern auch das ganze Drum und Herum, also Verpackungsmaterial und Arbeitszeit. Daher könnte man jetzt also meinen: Dann muss für den Rückversand bei der Übernahme der Versandkosten auch die Verpackung gestellt werden. 

Ganz so einfach ist das insbesondere beim Widerrufsrecht aber nicht: Die Kundschaft darf zwar grundsätzlich nicht dazu verpflichtet werden, den Originalkarton und die ursprüngliche Versandverpackung für die Retoure zu verwenden, aber dennoch gelten allgemeine Sorgfaltspflichten. So muss beim Widerruf der Rückversand von der Kundschaft organisiert werden.

Wird online Ware bestellt, so wird diese mit dem Wissen erworben, dass – jedenfalls in den meisten Fällen – ein Widerrufsrecht besteht. Daher gehört es irgendwo auch zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten, den Versandkarton beim Auspacken eben nicht direkt komplett zu zerreißen und wegzuwerfen, sondern die Ware mit gebotener Vorsicht auszupacken. Eine direkte Entsorgung, wenn man sich über Behalten oder Nicht-Behalten noch nicht im Klaren ist, ist ebenfalls alles andere als umsichtig. 

Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn die Kundschaft nachweist, dass es keine geeignete Versandverpackung gibt und diese tatsächlich erworben werden muss. 

Mehr zum Thema:

Fazit: Ohne Weiteres keine Kostenübernahme

Was aber heißt das jetzt für unseren Fall? Der Kunde behauptet hier einfach, einen Anspruch auf Geld für einen Versandkarton zu haben. Er legt in keiner Weise dar, inwiefern er nicht einfach den ursprünglichen Karton wiederverwenden kann. Entsprechend ist die Forderung dreist.

Veröffentlicht: 10.11.2023
img Letzte Aktualisierung: 15.11.2023
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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Markus Bonkhoff
07.12.2023

Antworten

Das Conclusio dieses Artikels lautet: "die Forderung des Kunden ist dreist".

Viele Forderungen von Kunden sind dreist.

Was ist aber nun die juristische Implikation?

______________________________

Hallo Herr Bonkhoff,

die Forderung war (juristisch) nicht berechtigt.

viele Grüße und alles Gute

die Redaktion
Thomas Juncker
16.11.2023

Antworten

KUNDE KAUF Ware in einem Karton. Der Karton ist inbegriffen des Artikels. KARTON GEHÖRT ZUR Ware und wurde dafür speziell erstellt,und auch bezahlt. Wenn der Kunde den Karton beschädigt,mit Absicht,wäre das Sa chbeschädigung. AUCH IM ZUGE DES Umweltschutz und Recorcen Verschwendung vollkommen unlogisch.Wenn Hersteller ein Produkt produzieren lässt ist die Verpackung Inbegriff der Ware.Der Verbraucher sollte erst überlegen wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte,ob er die Verpackung solange aufhebt, bis zur Entscheidung ob er den Artikel behält oder wieder zurücksenden soll.DAS IST DOch WOHL EHER EIN Thema für Umweltschutz.Da s gleiche wie bezahlte Extra Schmuckverpacku ngen die ja evtl separat gekauft wird.
Udo Auchter
15.11.2023

Antworten

schwarze Listen wären der Idealfall, da werden aber wieder die Datenschützer auf die Barrikaden gehen ! Die Amis greifen bei uns alles ab, aber da können die "Schützer" ja nichts unternehmen. Also geht man auf den kleinen Händler los ! Solche Listen müssten m.E. aber gepflegt werden, d.h., vorab im Hintergrund und erst bei mehreren identischen Vorfällen in die Liste übernehmen. Wir haben sogar Fälle, wo solche Käufer gar nicht auspacken, sondern direkt die Rücknahme ohne Angabe von Gründen, oder mit dem Vermerk "gefällt nicht" verlangen und dann "Freude" anstiften, ebenfalls nach dem gleichen Prinzip vorzugehen.
K.I
13.11.2023

Antworten

so wurden und werden die Kunden in Deutschland seit Jahren und insbesondere von Amazon erzogen. Alles gratis, keine Verantwortung, nur fordern, egal wie mit den Produkten/Waren umgegangen wird. Immer alles ersetzt bekommen da die deutschen Gesetze von Amazon umgangen werden ......
CW
13.11.2023

Antworten

Sehr aufschlussreich , vielen Dank. Wie verhält sich das aber im Fall von Produktschäden? Bei uns so geschehen. Kundin packt Artikel aus, stellt dann direkt fest, dass der Artikel einen riesigen Kratzer an der Front hat, hat aber angeblich schon den Karton entsorgt, der laut Ihrer Aussage keine Spuren eines Schadens aufwies. Ändert dies etwas an der Sorgfaltspflicht?

______________________________________

Antwort der Redaktion

Hallo CW,

danke für deine Anfrage. Bei solchen Sachmängeln verhält es sich anders, als beim Widerrufsrecht, da die Verantwortung für solche Gewährleistungs fälle klar beim Verkäufer liegt. Dieser muss finanziell für den Rückversand aufkommen und daher auch möglicherweise den Versandkarton bezahlen.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
tom
10.11.2023

Antworten

Das bringt mich auf die Idee, das wenn ich mal etwas in einem Laden zurückbringen möchte, mir dann einfach die Taxi-Kosten für die Hinreise erstatten lasse. Versuchen kann man es ja mal.

Ich bin für schwarze Listen auf denen toxische Kunden geführt werden. Ich meine wir stehen ja sonst für unser Verhalten auch auf Listen... Schufa z.B.