Täglich grüßt das Murmeltier oder eben das Widerrufsrecht: Ein Kunde bestellt über Ebay bei einem Händler einen Sonnenschirm. Dieser wird in einem passenden Karton geliefert. Nach dem Auspacken stellt der Kunde fest, dass ihm die Farbe nicht gefällt. Er erklärt daher den Widerruf und fordert den Händler dazu auf, ihm das Geld für einen geeigneten Karton für den Rückversand zu zahlen. Der Händler lehnt das ab. Daraufhin meint der Kunde, dass in der Widerrufsbelehrung steht, dass der Händler die Kosten für den Rückversand trägt und dazu nun mal auch die Versandverpackung gehört. Hat der Kunde recht oder ist sein Begehren dreist?
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Viele Forderungen von Kunden sind dreist.
Was ist aber nun die juristische Implikation?
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Hallo Herr Bonkhoff,
die Forderung war (juristisch) nicht berechtigt.
viele Grüße und alles Gute
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo CW,
danke für deine Anfrage. Bei solchen Sachmängeln verhält es sich anders, als beim Widerrufsrecht, da die Verantwortung für solche Gewährleistungs fälle klar beim Verkäufer liegt. Dieser muss finanziell für den Rückversand aufkommen und daher auch möglicherweise den Versandkarton bezahlen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Ich bin für schwarze Listen auf denen toxische Kunden geführt werden. Ich meine wir stehen ja sonst für unser Verhalten auch auf Listen... Schufa z.B.
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