Wer krankgeschrieben und damit arbeitsunfähig ist, gehört ins Bett! Das ist zumindest bei einigen noch immer die vorherrschende Auffassung. Doch ganz so pauschal lässt sich das nicht festlegen. Natürlich ist es bei zahlreichen Erkrankungsbildern für den Heilungsprozess förderlich das Bett zu hüten. Bei anderen Diagnosen wiederum ist das aber genau der falsche Weg. Doch was ist im Falle einer Krankschreibung erlaubt? Wie weit dürfen Arbeitnehmende gehen und haben Arbeitgebende da auch ein Wörtchen mitzureden? Wir erklären die wichtigsten rechtlichen Fakten rund um die Krankschreibung und erläutern, welche Konsequenzen bei Pflichtverletzungen drohen.
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