Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung bei der Deutschen Bahn wird seit dem 1. Oktober ein Spar- oder Supersparpreisticket nur noch digital ausgegeben. Dazu benötigt die Deutsche Bahn den Namen des oder der Reisenden, eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer. Die digitalen Tickets können dann in den DB Navigator geladen oder auf Wunsch ausgedruckt werden.
Problematisch an der Sache ist allerdings, dass diese „Datenpflicht” zuvor scheinbar nicht mit der zuständigen Datenschutzaufsicht abgesprochen worden ist. Wie heise-online berichtet, war der Hessische Beauftragte für Datenschutz (HBDI) nicht in die Planung des Angebots involviert gewesen. Nun soll der Sachverhalt geprüft werden.
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