Starbucks weist Vorwürfe zurück
Starbucks erklärte daraufhin, dass die Produktnamen lediglich den Geschmack beschreiben, nicht jedoch die Inhaltsstoffe. Außerdem könnten sich Kund:innen bei Fragen und Unsicherheiten immer an die Mitarbeiter:innen wenden. Starbucks hat bereits versucht, die Klage abzuwenden, ist damit allerdings gescheitert. Nun muss sich das Unternehmen vor Gericht verteidigen. Denn Richter Cronan erklärte bereits, dass im Gegensatz zu Vanille, die Begriffe „Mango“ oder „Passionsfrucht“ darauf hindeuten, dass die Zutaten tatsächlich enthalten sind und nicht nur eine Geschmacksbezeichnung darstellen.
Hinzu kommt, dass auch andere Starbucks-Produkte die Zutaten, die in ihrem Namen erwähnt werden, tatsächlich enthalten: zum Beispiel der „Matcha Tea Latte“ und der „Honey Citrus Mint Tea“, die tatsächlich Matcha beziehungsweise Honig und Minze beinhalten.
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