Meta weist Vorwürfe zurück
Meta ist hingegen der Ansicht, dass die Kläger:innen nicht hinreichend nachgewiesen haben, inwieweit der Konzern die Nutzerdaten sammelt.
Der zuständige US-Richter gab allerdings an, dass die von Meta gesammelten Daten als „Kommunikationsinhalt“ zu werten sind. In der Beweisaufnahme muss dann geklärt werden, was Metas Absicht dabei war und welche Schritte unternommen wurden, um den Erhalt von Gesundheitsinformationen zu verhindern. Auch ob es eine Einwilligung seitens der Krankenhäuser gab, ist noch unklar.
Facebook Pixels stand in der Vergangenheit schon häufiger in der Kritik. Experten fanden heraus, dass das Tool bei der Untersuchung von 100 Krankenhauswebseiten auf 33 Seiten zum Einsatz kam. Dabei wurden Name des Patienten, Daten über Termine und die IP-Adresse getrackt werden. Die Krankenhäuser gaben an, nicht von dem Tracking gewusst zu haben.
Das Einsetzen eines solchen Tools auf der Webseite von Krankenhäusern und das Tracken von gesundheitsbezogenen Daten verstößt gegen den Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA). Dieses Gesetz wurde zum Schutz sensibler Patientenakten vom US-Gesundheitsministerium erlassen.
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Die deutschen Behörden sind ja so schrecklich "fachkundig" mit der neuartigen Digitalisierung , da sollte man mit rechnen, dass sämtliche intime Daten im Internet ohne Mühe einzusehen sind. Da könnte sich Meta dann ganz legitim dran bereichern und weitervermittel n
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