Dieses Mal machen wir einen Ausflug in die Veranstaltungsbranche: Eine Veranstaltung bestellt für ein Hoffest Bänke und Tische in einem Online-Shop. Die Lieferfrist ist mit fünf bis zehn Werktagen angegeben. Das passt ganz gut, denn bis zum Veranstaltungstermin sind noch vier Wochen Luft. Als nach 14 Tagen noch immer kein Versand erfolgt ist, hakt die Veranstalterin nach. Der Shopbetreiber entschuldigt sich und bittet um etwas Geduld. Als eine Woche vor Termin immer noch nichts da ist, storniert die Kundin die Bestellung und greift stattdessen auf einen anderen, teureren Anbieter zurück. Nun wendet sie sich an den Shop und verlangt Schadensersatz. Immerhin wurde die vereinbarte Frist nicht eingehalten und sie musste auf ein teureres Angebot zurückgreifen. Dreist oder berechtigt?
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Wenn man zudem betrachtet, wie gerade in der rechtlichen Bewertung von Formulierungen in Onlineangeboten oftmals z.B. von Abmahnern Wortklauberei betrieben wird, ist es schon verwunderlich, dass die Versandzeitanga be zwar verpflichtend ist, aber rechtlich mehr oder weniger folgenlos. Hauptsache, da steht irgendwas.
Ich kann also ruhig schreiben: "Lieferung in 2 Werktagen" - wann ich dann ausliefere, ist anscheinend egal - der Kunde ist zwar sicher verägrert, kann aber noch nicht mal stornieren, wenn er nicht den korrekten Rechtsweg aus Verzugsetzung mit Frist etc. beschreitet. Das mag in der Rechts-Theorie Sinn machen - im realen Leben ist es dennoch eher fragwürdig...
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