Wie eine solche Meldung rechtlich einzuordnen ist
Um die Ausgangsfrage zu beantworten, müssen wir zunächst anschauen, wie diese Meldung rechtlich eingeordnet werden muss. Handelt es sich um eine reine Information oder um Werbung? Anders als die Werbung, unterläuft ein rein informatives Schreiben weniger strengen Anforderungen.
Die Grenze, zwischen Werbung und reiner Information ist nicht immer leicht zu ziehen. Jefdenfalls ist aber dann immer von Werbung die Rede, wenn die Maßnahme der Absatzförderung dienen soll.
Zwar könnte man bei einer Umzugsbenachrichtigung argumentieren, dass man nur verhindern möchte, dass die Kundschaft vor verschlossener Tür steht oder Schreiben an die falsche Adresse sendet; der primäre Zweck so einer Nachricht besteht aber ehrlicherweise darin, weiterhin lückenlos von der Bestandskundschaft gefunden zu werden, damit diese weiterhin für Umsatz sorgt.
Entsprechend handelt es sich bei einer solchen Meldung um Werbung, die nur unter den strengen Voraussetzungen des Wettbewerbs- und Datenschutzrechtes zulässig ist.
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