Grundpreis, warum eigentlich?
Beim Verkauf von Waren an Endkund:innen, die unter Angabe von Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss zusätzlich zum Gesamtpreis der Grundpreis angeben werden. So will es die Preisangabenverordnung. Der Grundpreis ist dabei der Preis je Mengeneinheit. Der Grundpreis muss entweder pro Kilogramm, pro Liter, pro Meter, pro Quadratmeter bzw. pro Kubikmeter angegeben werden. Die Angabe soll der Kundschaft einen leichteren Preisvergleich ermöglichen, insbesondere bei Verpackungen unterschiedlicher Füllmenge.
Von einer Angabe pro Stück ist im Gesetz jedenfalls keine Rede. Es gibt auch keine anderweitige Rechtsgrundlage, die einen Grundpreis pro Stück kennt.
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Bin mal gespannt, wann die Preisangabe bei Nudelpackungen pro Stück erfolgen muss. ;)
Ganz witzig bei Suppennudeln: in € pro Sternchen.
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