Ja, ums Widerrufsrecht wird oft gestritten: Diesmal geht es um eine Kundin, die bei einer Händlerin einen Ring von der Stange bestellt. Nach dem Erhalt stellt sie fest, dass ihr die Farbe in natura nicht gefällt. Sie erklärt den Widerruf und schickt die Ware fristgerecht zurück. Die Rückerstattung bekommt sie in Form eines Gutscheines. Die verwunderte Kundin fragt bei der Verkäuferin nach. Sie hatte fest mit einer Erstattung auf ihr Bankkonto gerechnet. Immerhin hat sie per Vorkasse bezahlt. Die Verkäuferin verweist auf ihre AGB und Widerrufsbelehrung. Dort steht, dass eine Rückerstattung mittels Rückzahlung nur dann erfolgt, wenn die Kundschaft via PayPal bezahlt hat. Damit ist die Kundin nicht einverstanden und setzt der Verkäuferin eine Frist für die Rückerstattung via Überweisung.
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Paketmarke gekauft, aber konnte nicht erstellt werden. Support gab mir dann einen Gutscheincode, damit ich die Paketmarke erneut erstellen kann. Ging auch nicht. Wollte dann mein Geld zurück. Antwort von Support, Gutscheine können nicht ausgezahlt werden. Also PayPal eingeschaltet und Geld zurück bekommen.
Bei solchen Machenschaften finde ich es auch absolut okay, wenn diese Händler teuer abgemahnt werden oder extreme Strafen zahlen müssen
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