1. 1. Irrtum: Der Arbeitsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden.
2. 2. Irrtum: Der Arbeitgeber kann den Urlaub des Arbeitnehmers beliebig streichen oder verschieben.
3. 3. Irrtum: Schwangere Arbeitnehmerinnen können während der Probezeit gekündigt werden.
4. 4. Irrtum: Die Kündigungsfrist beträgt immer nur vier Wochen zum Monatsende.
7. 7. Irrtum: Werden Arbeitnehmer während ihres Urlaubs krank, verfällt der Urlaub trotzdem.
8. 8. Irrtum: Vor einer Kündigung muss immer eine Abmahnung erfolgen.
Der Urlaub kann einfach gestrichen werden? Und Umziehen gehört natürlich zur Freizeit! Wirklich? Wir haben uns die häufigsten Irrtümer zum Arbeitsrecht einmal genauer angeschaut.
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