Offenbar wird sich besonders gern um das Gewährleistungsrecht gestritten. Daher geht es auch in dieser Woche wieder um einen Sachmangel: Ein Kunde bestellt einen Werkzeugkoffer. Direkt nach dem Auspacken stellt er fest, dass eines der Scharniere verzogen ist und der Koffer daher nicht vernünftig schließt. Er meldete den Mangel an den Verkäufer. Dieser bittet nun, dass der Kunde den Mangel selbst beseitigt: Es handle sich um ein handelsübliches Scharnier, welches es in jedem Baumarkt gäbe. Die Kosten würde der Händler natürlich übernehmen. Der Kunde besteht nun aber darauf, dass der Verkäufer den Mangel selbst beseitigt. Zu Recht?
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