Wir wurden gefragt: Müssen auch bei Auktionen Grundpreise angegeben werden?

Veröffentlicht: 23.02.2015
imgAktualisierung: 22.11.2022
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
23.02.2015
img 22.11.2022
ca. 2 Min.
Bei Ebay-Auktionen ohne Sofortkauf-Option steht der Gesamtpreis noch nicht fest. Wie also hier einen Grundpreis festlegen? Oder ist die Grundpreis-Angabe gar nicht notwendig?


Der fehlende oder fehlerhafte Grundpreis ist immer noch einer der Top-Abmahngründe, da die Fehler für Abmahner ein leicht gefundenes Fressen sind. Mit einigen wenigen Klicks gelangt man im Netz schnell zu grundpreispflichtigen Produkten und kann das Fehlen oder Nichtfehlen der Grundpreis-Angabe feststellen und die entsprechende Abmahnung aussprechen. Zu Recht sind Online-Händler verunsichert.

Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen, oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises […] anzugeben.

Bei Ebay-Auktionen ohne Sofortkauf-Option steht jedoch der Gesamtpreis noch nicht fest, ein etwaiger Grundpreis würde sich also mit jedem Höchstgebot ändern. Müssen bei Auktionen (z.B. bei Ebay) trotzdem Grundpreise angegeben werden?

Die Preisangabenverordnung sieht in § 9 Absatz 1 Nummer 5 eine Ausnahme von der Grundpreisangabe vor, wenn das Warenangebot durch eine Versteigerung erfolgt. Nach Ansicht des Landgerichts Hof fallen auch Internetversteigerungen, bei denen der Preis nicht feststeht, unter diese Ausnahme, sodass ein Grundpreis nicht angegeben werden muss (Entscheidung vom 26.01.2007, AZ.: 24 O 12/07).

Das Gericht führt dazu aus, dass bei Auktionen nicht der Verkäufer, sondern der Käufer den Preis bestimme. Es sei daher weder möglich, den Grundpreis anzugeben, noch den Endpreis. Die Preisangabenverordnung dient dem Schutz der Verbraucher. Diese sind aber nicht schutzbedürftig, da nicht der Unternehmer mit Preisen wirbt, sondern der Kunde den Preis bestimmt.

Antwort:

Nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung müssen bei Auktionen keine Grundpreise angegeben werden.

 

Veröffentlicht: 23.02.2015
img Letzte Aktualisierung: 22.11.2022
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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