In dieser Woche machen wir wieder einen Ausflug in das Gewährleistungsrecht: Eine 80-jährige Kundin bestellt bei einem Versandhaus eine schwere Kommode. Beim Auspacken wird schnell klar: Die Farbe stimmt nicht. Die Rentnerin meldet das direkt dem Versandhaus, welches den Fehler auch einräumt. Nun soll die Kundin die Kommode wieder verpacken und zurücksenden. Dazu sieht sie sich aber außerstande. Zwar haben ihr die Nachbarn beim Tragen in die Wohnung und Auspacken geholfen, beim Auspacken ist aber zum einen der Karton kaputtgegangen und zum anderen müsste die Kommode trotzdem zu einem Paketshop gefahren werden, was mangels Autos auch nur schwer möglich ist. Auf ihren Vorschlag, dass man eine Abholung bei einem Versanddienst buchen könnte, geht der Online-Shop nicht ein bzw. sagt, dass sie diese Abholung gern selbst buchen und bezahlen kann. Das findet die Kundin nicht korrekt und verlangt weiterhin die Abholung. Zu Recht?
Kommentar schreiben
Antworten
__________________________________________________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Martin,
bei einem Sachmangel muss generell der Verkäufer die Rücksendekosten tragen.
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben