Ein Exkurs ins Büro
Allzu hohe Temperaturen wirken sich nicht nur als körperliche Belastung aus, sondern vermindern auch die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Da verwundert es nicht, dass Arbeitgebende dazu verpflichtet sind, gewisse Maßnahmen in den Büros zu ergreifen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Mitarbeitenden zu verhindern. Ab einer Lufttemperatur von 26 Grad Celsius „soll” der Arbeitgebende geeignete Vorkehrungen treffen, wie etwa das Bereitstellen von Getränken oder die Lockerung von Bekleidungsvorschriften. Auch eine vorübergehende Einführung von Gleitzeit und ein effektiver Sonnenschutz sind sinnvoll.
Zu einem „muss” werden diese Vorgaben allerdings bei Temperaturen über 30 Grad Celsius. Ab einer Temperatur von über 35 Grad Celsius gilt ein Arbeitsplatz als nicht mehr geeignet. Ein anderer, kühlerer Arbeitsplatz darf dann aber durch den Arbeitgeber zugewiesen werden – darunter kann auch das Homeoffice fallen. Dabei muss er aber sicherstellen können, dass es am heimischen Arbeitsplatz nicht noch wärmer ist. Wohnt der Mitarbeiter in einer Dachgeschosswohnung, kann das mitunter schwierig werden.
Rechtlich gesehen gibt es also grundsätzlich kein Hitzefrei im Büro. Doch kann das im Homeoffice anders sein, wenn selbst dort ein Arbeiten unmöglich wird?
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