Bequemlichkeit zum Schaden der Kundschaft
Was ist nun aber, wenn jemand für den privaten Gebrauch in einem reinen B2B-Shop bestellt und dafür Schranken umgeht? B2B-Shops müssen einige Sicherheitsmechanismen einrichten, um zu verhindern, dass Verbraucherverträge zustande kommen. Bestellt nun jemand über seinen eigenen Unternehmens-Account für den privaten Zweck etwas, laufen diese Mechanismen ins Leere. Muss in solchen Fällen ein Widerruf akzeptiert werden? Nein: Umgehen Verbraucher:innen bewusst Schranken, indem sie beispielsweise einen bestehenden Unternehmens-Account benutzen, verwirken sie ihre Verbraucherrechte (BGH 11.5.2017, Az: I ZR 60/16). Das Gleiche gilt auch für Personen, die sich gegenüber einem Unternehmen als Gewerbetreibende ausgeben, also bei der Bestellung im B2B-Shop echt wirkende Fake-Daten angeben. Wird wahrheitswidrig gehandelt, kann die Geltendmachung von Verbraucherrechten mit Hinweis auf die Grundsätze von Treu und Glauben abgelehnt werden.
Nicht ganz so gut sieht es allerdings aus, wenn B2B-Shops keine ausreichenden Sperren haben, es also für die Kundschaft eher leicht ist, dort Bestellungen zu tätigen, obwohl die Unternehmereigenschaft nicht vorliegt. Hier können sich Verbraucher:innen oftmals zurecht auf Verbraucherrechte berufen, da es sich um ein Versäumnis des Shops handelt.
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