1. Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach
2. Status quo: Die Grundsätze zur Nachhaltigkeitswerbung
3. Wann beginnt Greenwashing nun genau?
4. Nachhaltigkeit in der Werbung bedingt Aufklärungspflichten
6. Aus der Praxis: Entscheidungen zur Werbung mit Umweltbezug
Es zieht sich mittlerweile wie ein roter Faden durch die Rechtsprechung: Bei jeglichen Werbeaussagen rund um das Thema Umwelt, beispielsweise „CO₂-neutral“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“, müssen Unternehmen diese Claims selbsredend auch erfüllen und die Zielgruppe über die grundlegenden Umstände der Behauptung aufklären. Das tun jedoch die wenigsten, denn hinter den Werbeclaims versteckt sich meist mehr Schein als Sein.Von recyceltem Plastik aus dem Ozean bis hin zu bienenfreundlichen Lebensmitteln entbehren diese Aussagen jedoch nur allzu oft jeglicher Nachweise oder Begründung. Dies öffnet Grünfärberei Tür und Tor.
Das Thema Umweltschutz und Ressourcenschonung ist Gott sei Dank in der Mitte der Gesellschaft angekommen und nimmt bei vielen Menschen sogar einen großen Stellenwert ein, der ihre Käufe, Urlaube oder die Lebensplanung betrifft. Viele möchten nicht nur grün wählen, sondern selbst aktiv etwas für die Umwelt tun und ihren Alltag mit dem Bewusstsein darauf einstellen. Für Händler ist die Werbung mit allem, was irgendwie nachhaltig klingt, daher extremst verlockend, aber auch ein bisschen wie die verbotene Frucht, denn was kann man denn nun eigentlich überhaupt wie bewerben?
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