Bundesregierung verweist auf zuständige Stellen
Zunächst wurde noch einmal der Anwendungsbereich der DSGVO bekräftigt: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das ChatGPT betreibende Unternehmen OpenAI unterliegt den Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), heißt es dazu vonseiten der Bundesregierung. Die Verantwortung für konkrete Maßnahmen wies sie jedoch zurück, denn das sei Aufgabe der zuständigen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden, die durch die DSGVO ermächtigt wurden. Zudem eröffne die DSGVO den betroffenen Personen in diesem Zusammenhang verschiedene Rechte, so insbesondere das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Löschung.
Da es sich um eine noch sehr neue Technologie handelt, wurden bisher keine entsprechenden Straftaten in Verbindung mit der Nutzung von ChatGPT statistisch erfasst, heißt es weiter. Ein entsprechendes Register über Vorfälle oder Verstöße führe man nicht. Abgesehen von dem Verweis auf die allgemeine Forschung an Hochschulen wurde in der Antwort explizit nicht offengelegt, wie die Nachrichtendienste ChatGPT bereits im Blick haben.
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