Online-Handel und Verpackungsgesetz – zwei Dinge, die quasi miteinander einhergehen. Der Grund: Viele Online-Händler, die physische Waren verkaufen, gelten zumindest wegen der Nutzung von Versandverpackungen als Hersteller im Sinne des Regelwerkes. Für solche Hersteller gelten verschiedene Pflichten, und das schon „ab der ersten Verpackung“ – es gibt keine Sonderregelungen für Kleinunternehmer oder auch geringe Versandaufkommen. Wir wurden gefragt, welche Pflichten einen Online-Händler im Umgang mit systembeteiligungspflichtigen Verpackungen treffen. Hier ist unser Überblick.
Wer mehr dazu erfahren möchte, warum Online-Händler so oft auch als Hersteller von Verpackungen gelten, der erfährt hier mehr.
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Wo doch der Handel innerhalb Europas erleichtert werden sollte.
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Antwort der Redaktion
Liebe Clivia,
vielen Dank für Deinen Beitrag.
Wir können Ihren Ärger sehr gut nachvollziehen!
Die OnlinehändlerNe ws gehören zwar zum Händlerbund, sind jedoch ein eigenständiger Newsblog, der von uns als Redaktion betrieben wird.
Deshalb hoffen wir, dass Sie Verständnis dafür haben, dass wir Sie lediglich über Neuerungen hinsichtlich des Verpackungsgese tzes informieren, sowie mögliche Fragen dazu klären können.
Beste Grüße
die Redaktion
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