Google-Dienste nur im Bundle erhältlich
Die Kritik an der Verkaufspraxis von Google Automotive Services richtet sich an die Tatsache, dass die Infotainment-Systeme nur gebündelt angeboten werden. „Eine Reihe von Googles Praktiken bei der Lizenzierung von Diensten für Infotainmentsysteme in Fahrzeugen sind nach derzeitiger Auffassung nicht mit den neuen Regeln des § 19a GWB vereinbar.“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Die Google Automotive Services sind ein Produktbündel, welches an Fahrzeughersteller verkauft wird. Dabei gibt es den Kartendienst Google Maps, eine Version des App-Stores Google Play und einen Google-Sprachassistenten. Als Betriebssystem wird eine von Google entwickelte Version von Android verwendet. Das alles kombiniert stellt ein vollständiges Infotainmentsystem für Fahrzeuge dar, welches nur im Bündel von Fahrzeugherstellern erworben werden kann. Mit dem System können dann die Mediennutzung während der Fahrt gesteuert, Telefonanrufe getätigt und Wege navigiert werden.
Das Bundeskartellamt prüft nun, ob hier eine Gefahr des Wettbewerbs vorliegt, da Anbieter wenig Chancen haben, sich auf dem Markt zu etablieren. Auch die Tatsache, dass die Fahrzeughersteller durch den Vertrag mit Google dazu verpflichtet sind, die Google-Dienste voreingestellt zu haben, schmälert die Chancen anderer Wettbewerbsteilnehmer.
Im nächsten Schritt hat Google die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen.
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