Dieses Mal geht es um den Start der Widerrufsfrist: Ein Kunde bestellt bei einer Händlerin eine Jacke. Diese kommt kurzfristig vor seiner Urlaubsreise an. Der Käufer nimmt das Paket entgegen, stellt es in den Flur und verreist dann erstmal für drei Wochen. Als er wieder kommt, packt er die Jacke aus und stellt fest: Die passt nicht. Mit dieser Begründung erklärt er den Widerruf gegenüber der Händlerin. Diese weist den Widerruf aber ab. In ihrer Widerrufsbelehrung steht die übliche Frist von zwei Wochen. Aus Kulanz bietet sie ihm aber einen Gutschein in Höhe des Warenwertes an. Die Versandkosten für den Hin- und Rückversand soll er allerdings selbst tragen. Der Kunde weigert sich. In seiner Vorstellung läuft die Widerrufsfrist noch, da er das Paket jetzt erst geöffnet hat. Also schickt er die Jacke ab und verlangt nun das Geld inklusive der Versandkosten zurück. Zu Recht?
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