Sobald Unternehmen ihren Shop oder ihr Gewerbe im Web präsentieren – sei es über eine eigene Webseite, in sozialen Netzwerken wie Facebook oder in einem Forum oder Blog – sind sie verpflichtet, ein vollständiges Impressum einzustellen. Die Impressumspflicht besteht nämlich grundsätzlich bei jeder Art von geschäftsmäßigem Anbieten von Telemedien/Telemediendiensten. Eine Händlerin fragte uns, ob sie auch eine Telefonnummer angeben müsse. Das halte sie für ungünstig, denn sie wolle sich vor lästigen Werbeanrufen schützen und habe Angst, dass ihre Nummer kopiert würde und irgendwo im Netz lande. Hier kommt die Antwort.
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bei der Angabe der E-Mail-Adresse spielt es keine Rolle, ob das eine allgemeine Info@ Adresse oder eine anderweitig spezialisierte Adresse ist. Falls das deine Frage war.
Gruß, die Redaktion
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Hallo Torsten,
vollkommen richtig. Im deutschen Gesetz stand es lange noch für Online-Shops drin, was jedoch von EuGH gekippt wurde.
Wir sind auch nach wie vor der Meinung, dass eine Telefonnummer nie schaden kann, einfach weil es zum guten Ton gehört und man im Zweifel beweisen muss, dass man eine gleichwertige Alternative zum Telefon anbietet. Es gibt aber kein Muss mehr.
Viele Grüße
Die Redaktion
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