Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, welches mit einer einseitigen Kündigung beendet werden kann. Einseitig bedeutet, dass die Kündigung lediglich durch eine Seite – unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen – erklärt werden muss und dann unwiderruflich gilt.
Insbesondere für arbeitgebende Unternehmen kann so eine Kündigung zum rechtlichen Minenfeld werden. Wir haben uns daher die wichtigsten Aspekte zum Thema angeschaut und einen Überblick erstellt.
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