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Ebay Käuferschutz als Problem für Händler – sind die Entscheidungen bindend?

Veröffentlicht: 08.06.2023
imgAktualisierung: 14.06.2023
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
08.06.2023
img 14.06.2023
ca. 3 Min.
Die eBay-Webseite auf einem iPad durchsuchen.
© ymgerman / Shutterstock.com
Ebay entscheidet einen Fall zu Gunsten des Käufers. Der Verkäufer weis aber, das ihm vom Gesetz her mehr zu steht. Muss er sich mit der Entscheidung abfinden?


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbrauchern, Kunden und Arbeitnehmern unter die Lupe.

 

Unser Fall spielt sich in dieser Woche auf Ebay ab: Ein Händler verkauft ein Produkt und wenige Monate nach dem Kauf meldet der Kunde sich. Das Produkt sei kaputt. Der Händler bot direkt aus Kulanz und für eine schnelle Lösung einen kostenlosen Umtausch an; der Kunde lehnte aber ab und verlangte stattdessen sein Geld zurück. Als der Händler nicht nachgab, meldete der Kunde den Fall bei Ebay. Der Ebay-Käuferschutz entscheidet zugunsten des Käufers. Dieser schickt die defekte Ware zurück und bekommt das Geld erstattet. Auf eine weitere Nachricht des Händlers reagiert er nicht. Für ihn ist die Sache offenbar damit erledigt. Zu Recht?

Grundsatz: Käuferschutz-Programme sind keine Gerichte

Das Problem gibt es, seitdem Plattformen wie Amazon, Ebay und PayPal Käuferschutzprogramme betreiben. Für Verbraucher:innen soll es so einfach sein, zu ihrem Recht zu kommen. Für die andere Seite können die Programme aber zum Problem werden. Das gilt insbesondere dann, wenn im Einzelfall am Gesetz vorbei entschieden wird.

Geht ein Produkt kurz nach dem Kauf kaputt, so kann es sich möglicherweise um einen Gewährleistungsfall handeln. In solchen Fällen gilt der Vorrang der Nacherfüllung. Vereinfacht gesagt bekommen Verkäufer:innen damit eine zweite Chance, den Vertrag noch zu erfüllen. Die Rückabwicklung in Form des Rücktrittsrechts wird erst dann spannend, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder von der Vertragspartei verweigert wird.

Werden von Käuferschutzprogrammen nun direkt Rückerstattungen veranlasst, wird der verkaufenden Partei also die von Gesetzes Wegen vorgesehene zweite Chance genommen. Oder doch nicht? Nun, mit der Frage, wie abschließend die Entscheidungen sind, haben sich bereits mehrere Gerichte beschäftigt. Das Ergebnis ist aber oftmals das gleiche: Die Entscheidungen von Käuferschutzprogrammen sind weder bindend, noch abschließend. Händler:innen dürfen also ihre Ansprüche weiter geltend machen. 

Mehr zum Thema:

Fazit: Verkäufer darf Kaufpreiszahlung verlangen

Für unseren Fall bedeutet das, dass sich der Verkäufer nicht mit der Entscheidung des Ebay-Käuferschutzes zufriedengeben muss. Er kann vom Kunden verlangen, den Kaufvertrag zu erfüllen und den entsprechenden Kaufpreis zu bezahlen. Dem Kunden wiederum steht es natürlich frei, das Umtauschangebot des Händlers anzunehmen oder aber den Weg über das Gewährleistungsrecht zu gehen. 

Veröffentlicht: 08.06.2023
img Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
10 Kommentare
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Sven Gromoll
18.06.2025

Antworten

Ich habe Privat verkauft, Wie verhält es sich denn, wenn der Küfer behauptet das ein Teil der Wahre fehlt und einfach angibt falscher Artikel, (bei Ebay)und geht meiner Bitte nicht nach einer Schadensanzeige bei der Post zu starten, das Paket ist bei Käufer angekommen und war Versichert. Auch Ebay stellte sich stur meiner Bitte dem Käufer darum zu bitten. 7 Tage sind dann mal schnell weg, denn das ist die Frist für eine Schadensanzeige bei der DHL, Ich habe Fotos und einen Zeugen für das Verpacken gehabt, mein Widerspruch und das einreichen von Bildern, wurde abgelehnt von Ebay. Was bitte soll der Verkäufer noch machen? Ich werde auf keinen Fall Ebay das Geld zurückgeben denn das was Ebay macht mit Verkäufern und ihren Käuferschutz finde ich bewegt sich sehr im Grauen Bereich des Gesetzes! Das nachfragen nach welcher Grundlage entschieden wird, bleibt ohne Antwort. Ich bin bereit für den Kampf!
Lars
21.06.2023

Antworten

Soweit ich weiß kann der Käufer nur innerhalb eines Monat von sein Käuferschutz gebrauch machen.
Danach kann der Händler entscheiden ob er die defekte Ware zurücknimmt oder die Rückgabe ablehnt. Auch wenn der Käufer sein Geld von PayPal zurück verlangt, bekommt der Verkäufer recht wenn der Verkäufer die Ware mit Sendungsverfolg ung Fristgerecht versendet hatt.
Frederic Kehr
20.06.2023

Antworten

Toll wieviel Zeit die Händler haben.. Das System des Einspruchs des Händlers gegen Ebay oder Amazon (noch schlimmer) ist so aufwendig, daß es alleine aus diesem Grund, insbsondere bei niederpreisigen Artikeln, nicht Lohnt das nachzuverfolgen . Die Arbeitzeit/die Nerven, die dabei draufgehen sind zu hoch, und das ist auch so gewollt. Hier produzieren sich die Plattformen als heilige Samariter für unsere Kunden und vergessen dabei Ihre Kunden, nämlich uns Händler. Da öffnet dem Betrug/ der Unschlagung von Kunden Tür und Tor. Immer weniger Anspruch an Käufer erziehen diese zu nörgelnden "Rechte-Besitzern".
Restriktive Plattformen, geringe Margen, zunehmend Direktverkäufe von Herstellern und ein nicht mehr zu übersehendes Rechtswirrwarr drängen die kleineren Händler zunehmend aus dem Markt.
Seit über 20 Jahren verfolge ich dies und kann es, wie viele meiner Kollegen, kaum abwarten in naher Zukunft als Händler aufzuhören...sc hade!
JP Müller
14.06.2023

Antworten

Interessant sind auch die Fälle ausserhalb Deutschland - da wird ein Artikel über ebay gekauft und in das Land X versendet. Nach 2 Wochen (bei einer Lieferzeit von >4 Wochen) öffnet der Käufer einen Fall bei ebay und lässt sich einfach das Geld zurückerstatten während die Ware noch auf dem Weg ist ... ebay/Amazon ist durchaus bewusst das der Verkäufer sich hier nicht darum kümmern kann und auf dem Schaden sitzen "muss"
Ingo
14.06.2023

Antworten

Leider ist es so, das man sich als Händler heutzutage einiges einfallen lassen muss um sich zu schützen und sein Recht auch behaupten zu können. Seit längerer Zeit wird meine versendete Ware vorher kurz abgelichtet. Dann wird die Ware soweit nicht verschweisst mit einem UV Maker signiert.
Somit kann ich schon einmal vorbeugen um Betrügereien seitens des Kunden ganz klar das Handwerk zu legen.
Ich habe gerade erst so einen aktuellen Fall gehabt. Kunde kauf einen Artikel. Die Ware war von mir geprüft und abgelichtet (Lieferumfang). Kunde gibt nach Erhalt der Ware sofort an: Modell funktioniert nicht. Ich skeptisch. Natürlich die Auswahl getroffen um mir die Rücksendekosten aufzuhalsen. Habe ich per Mail abgewährt. Dann hieß es plötzlich: 1 Teil fehlt auch bei der Lieferung. Also Unvollständig. Gut das ich das Foto hatte. Habe Kunden per ebay Mail darauf hingewiesen das ich eine Anzeige mache. Echt so dreist muss man sein, schickt er das Modell zurück. Und was soll ich sagen: Das Modell funktionierte einwandfrei. Ziel war es das Zubehörteil zu entwenden. Dann legte die Käuferin eine ebay Beschwerde an das Sie Ihr Geld wieder bekommen möchte. Ich habe mich umgehend in der Fallentscheidun g mit ebay in Kontakt gesetzt um dies zu besprechen: Erst entschied ebay im System Verlauf für den Kunden mit der Mail das Sie Ihr Geld wieder bekommt. Nach weiteren 2 Stunden der Prüfung hat ebay diese Entscheidung zurück gezogen. Ich habe die Ware zwar nicht vollständig zurück, habe aber auch das Geld zurück bekommen. Kundin ist verwarnt worden und ebay hat Ihr Kundenkonto laut Aussage von ebay belastet. Ob das so ist, kann ich nicht nachprüfen. Aber ebay entscheidet auch im Sinne des Händler. Nur es erfordert einiges an Arbeit und Belege die man vorbringen sollte. Daher nie aufgeben. Und wir sollten diesen steigenden Betrügereien entgegenwirken. Traurig ist aber so!
brrrrr
14.06.2023

Antworten

da denke ich mir doch nur eine Lösung aus:
Frust am Rande des Marktplatzes - zwar nachhaltig erinnert, aber solange nur gelegentlich - muss man einpreisen. Anders wird man schnell zum Borderliner (so tatsächlich vorgeworfen) und letztlich zwischen Kundendienst/Kä ufer/Juristen aufgerieben.
20Jahre ebay Händler
14.06.2023

Antworten

ebay entfernt fast gar keine negativen Bewertungen mehr, seit die wohl ein paar Gerichtsprozess e deswegen verloren haben, haben die alle Mitarbeiter im Support angewiesen fast nichts mehr zu entfernen. Der Service bei ebay ist sehr schlecht geworden, die Gebühren speziell durch Anzeigen steigen und steigen, die Mitgliederzahl sinkt seit Jahren. ebay wird von oben sehr schlecht gemanagt. Wenn man als Händler mal eine Bewertung die eindeutig ist löschen lassen will, muss man sehr viel Glück haben einer der wenigen kompetenten beim ebay ""Kundensupport "" telefonisch dran zu haben. Die schriftliche Einreichung funktioniert fast gar nicht. ebay sollte endlich das völlig einseitige und unfaire Bewertungssyste m überarbeiten und in Kundenrezension en und Bewertungen für den Händler unterteilen, wie es Amazon macht. Ebay kopiert doch sonst auch alles von Amazon, warum dann nicht das bessere Bewertungssyste m. Es ist auch weiterhin nicht nachvollziehbar , warum Käufer nicht selber Ihre abgegebene Bewertung wieder zurück nehmen können.
HB Kunde
13.06.2023

Antworten

Ich gebe dem Kunden eine sehr "positive" Bewertung, eine, bei der jeder gleich weiß, was gemeint ist. -- Es stimmt übrigens nicht, dass ebay negative Bewertungen nicht entfernt. Der Unterschied zwischen freier Meinungsäusseru ng und Fakten muss dort nur dezidiert dargelegt werden, dann entfernen sie das auch. Nicht so schnell aufgeben und sich gute Argumente zurechtlegen, hilft.
HB Kunde
09.06.2023

Antworten

Zum ebay Bewertungssyste m: Bewerten Sie ihren Kunden ausführlich und sehr freundlich "sehr besonders überaus gut" dazu ist die Textform ja da.

Ich hatte jetzt den Fall, dass der Kunde mich daraufhin bat - der Kunde bat mich!!! - ob er seine negative Bewertung korrigieren dürfe.
Selbstverständl ich habe ich ihm das erlaubt.

Es lohnt sich auf negative Bewertungen ganz dezidiert, freundlich und sachlich zu reagieren, ganz sehr superfreundlich . Auch wenn Sie automatisch bewertet haben:einen passenden Ergänzungskomme ntar abgeben, sehr super hyper freundlich. Manche merken es dann wie unfair Sie waren.
Susanne M.
09.06.2023

Antworten

Dieser Beitrag ist aus dem Leben gegriffen, aber leider in der juristisch korrekten Darstellung in der Praxis realitätsfern.
Solange der Kunde bei Ebay eine negative Bewertung dem Verkäufer hinterlassen kann, Ebay sich weigert diese zu entfernen, weil "die Bewertung eine Äußerung über die Zufriedenheit oder Unzufriedenheit des Kunden und keine falsche Darstellung" beinhaltet und zugleich dem Verkäufer die Möglichkeit seitens Ebay genommen wird, seinerseits dem Kunden eine negative Bewertung zu hinterlassen, um seine Sicht des Vorgangs ebenfalls zu veröffentlichen , solange sind alle Verkäuferrechte de jure, wie oben beschrieben sinnlos, weil der Käufer sich einfach tot stellt und eine Beschreitung des Rechtsweges zur Durchsetzung der Zahlung des Kaufpreises zumeist zeitlich wie finanziell in keinem Verhältnis zum Verlust bei diesem einzelnen Kauf steht.