1. Wie wird das Insolvenzverfahren von Mädchenflohmarkt ablaufen?
2. Was passiert mit meinen offenen Forderungen?
3. Werden die Betroffenen informiert?
4. Lohnt es sich, eine Kanzlei mit der Forderungseintreibung einzuschalten?
5. Was sollten Betroffene noch beachten?
6. Was passiert mit Forderungen von Mädchenflohmarkt gegenüber den Betroffenen?
7. Sollte ich künftig nicht mehr auf Mädchenflohmarkt verkaufen?
8. Kurz-Video zur Insolvenz von Mädchenflohmarkt: Was Betroffene jetzt tun können
Seit Monaten häufen sich die Beschwerden über die Online-Plattform Mädchenflohmarkt, die auf das Kaufen und Verkaufen von gebrauchter (Designer)Mode spezialisiert ist. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, erhielten Nutzer:innen zuletzt gar kein Geld für ihre verkauften Produkte ausgezahlt oder mussten lange darauf warten (wir berichteten). Was schon seit einiger Zeit gemunkelt wurde, ist nun jedoch amtlich: Die Plattform für gebrauchte Kleidung ist zahlungsunfähig und musste mit gestern veröffentlichtem Beschluss Insolvenz anmelden. Doch was bedeutet das für die zahlreichen noch offenen Forderungen, die die User:innen haben?
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Liebe Grüße
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Antwort der Redaktion
Hallo Jane,
am besten suchst du dir eine individuelle Rechtsberatung. Unter Umständen kann auch die Verbraucherzent rale weiterhelfen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Ich habe über Concierge Service bei Mädchenflohmark t 3 grosse Kartons mit Markengarderobe ,z.b.Escade gesendet.
Wie kann ich vorgehen und um nicht noch mehr Verlust zuhaben für Anwaltskosten.
Mit freundlichen Grüßen
JudithAngelikaS chiwietz-Anton Berlin
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Hallo Silvana,
vielen Dank für die Anfrage und wenn man zum ersten Mal mit dieser Thematik zu tun hat, ist man sicher verunsichert.
Der Insolvenzverwal ter ist verpflichtet, sich mit allen Vertragspartner :innen in Verbindung zu setzen und sie über die Insolvenz zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, offene Forderungen gegenüber Mädchenflohmark t anzumelden. Soweit Sie keine haben, haben Sie Glück und teilen das so mit.
Beste Grüße
Die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Liebe Martina,
das tut uns leid zu hören.
Sofern Sie bereits als offizielle Gläubigerin gemeldet sind, sollten Sie nun, da Mädchenflohmark t einen neuen Investoren finden konnte, schriftlich durch den Insolvenzverwal ter informiert werden.
Wir drücken die Daumen, dass Sie ihr Geld zurückbekommen.
Beste Grüße
die Redaktion
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Trotz Bestätigung,meh re Emails und versprechungen warte immer noch aufs Geld!
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