Die Zahl der Abmahnungen wegen der unberechtigten Verwendung von Google Fonts liegt offenbar im sechsstelligen Bereich, es müssen also mindestens 100.000 (!) Schreiben gewesen sein, heißt es jüngst in einem Urteil. Die Richter betonten aber mehrfach, dass sie die Zahl für zu tief gegriffen halten, zumal noch zwei weitere Abmahner das Geschäftsmodell Google Fonts-Abmahnungen für sich entdeckt haben.
Selbst wenn nur ein kleiner Prozentsatz dieser Angeschriebenen den geforderten Betrag, zwischen 100 und 240 Euro bezahlt hat, ist die eingenommene Gesamtsumme im Vergleich zum Aufwand nicht unerheblich und der Streuschaden beachtlich. Spätestens das große Medienecho löste eine Frage auf: Geht es hier wirklich um einen Datenschutzverstoß oder durch nur ums schnelle Geld?
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