In dieser Woche geht es um einen Fehler in einer Produktbeschreibung: Ein Händler bietet Auflagen für Gartenstühle an. In der Beschreibung steht, dass es sich um ein Set von vier Auflagen handelt. Eine Kundin bestellt die Ware und ist nach der Lieferung direkt enttäuscht. Statt vier Auflagen befinden sich nur zwei in der Produktverpackung. Sie meldet sich umgehend beim Verkäufer. Dieser entschuldigt sich und meint, dass zwei schon die richtige Anzahl sei. Er habe den Lieferumfang falsch vom Hersteller übernommen. Ihn treffe keine Schuld. Zur Versöhnung bietet er der Kundin einen Rabatt von 20 Prozent an. Die Kundin ist damit allerdings nicht zufrieden und fordert stattdessen die Nachlieferung der zwei fehlenden Auflagen. Zu Recht?
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