Das Logo des angebissenen Apfels ist schon längst von Apple markenrechtlich geschützt worden. Das geht dem Unternehmen jetzt allerdings nicht weit genug, es möchte nun in der Schweiz auch das Bild eines Apfels für weitere Bereiche schützen lassen.
In dem aktuellen Streit geht es nicht um das Apple-Symbol, welches lediglich einen stilisiert dargestellten Apfel, angebissenen Apfel zeigt, sondern um ein Schwarzweißbild eines Apfels der Sorte „Granny Smith“. Der Antrag wurde bereits einmal abgelehnt, mit der Begründung, dass es sich bei der naturgetreuen Zeichnung eines Apfels um Gemeingut handelt. Somit fehlt es der Bildmarke an der notwendigen Unterscheidungskraft, argumentierte das eidgenössische Institut für geistiges Eigentum im vergangenen Herbst, wie Heise berichtet.
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es ist irrsinn was heute alles geschützt werden darf.
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