„Mit Werbung lesen oder zahlen“ – Cookie-Banner für Abo-Modelle sind zulässig

Veröffentlicht: 04.04.2023
imgAktualisierung: 04.04.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 3 Min.
04.04.2023
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ca. 3 Min.
Mann an Laptop
© SFIO CRACHO / Shutterstock.com
Cookie-Banner, in denen das Ablehnen von Cookies nur mit einem zahlungspflichtigen Abonnement möglich ist, sind zulässig, so die DSK.


Immer wieder begegnen einem im Netz Cookie-Banner, die einen vor die Auswahl stellen, entweder alle Cookies zu akzeptieren oder aber für die Inhalte zu zahlen. Dieses Verfahren sorgte regelmäßig für Beschwerden (wir berichteten).  Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat dieses Modell nun für zulässig erklärt, wie unter anderem heise.de meldet. 

Diese Modelle bieten den Nutzern entweder die Möglichkeit zu erlauben, dass ihre Daten für Tracking-Tools für personalisierte Werbung genutzt werden, oder sie zahlen, um auf den Inhalt der Seite zuzugreifen. Also kurz gesagt: Man zahlt mit seinen Daten oder aber mit Geld.

Nutzern wird die Wahl gelassen

Im Kern zahlen die Nutzer bei einem solchen Modell nicht für die Inhalte, sondern dafür, dass ihre Daten nicht genutzt werden, so die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen. 

Da alternativ zur Datenerhebung ein trackingfreier Zugang angeboten wird, ist diese Vorgehensweise unproblematisch. Das gelte auch, wenn der Zugang ohne Datenerhebung kostenpflichtig ist. Wichtig ist dabei allerdings, dass den Nutzern des Bezahlmodells eine gleichwertige Alternative zur Verfügung gestellt wird. Es darf den zahlenden Nutzern also nicht weniger geboten werden, als denjenigen, die der Datenerhebung zustimmen. 

DSK schafft Rechtssicherheit

Die DSK betont weiter, dass für eine rechtswirksame Einwilligung alle Vorgaben der DSGVO beachtet werden müssen. Wenn die Cookies abgelehnt werden und stattdessen das kostenpflichtige Abonnement gewählt wird, dürfen auch wirklich keine Cookies gespeichert werden. Eine Ausnahme sind zwingend erforderliche Cookies, weil diese technisch notwendig sind, damit die Seite betrieben werden kann.

Wenn mehrere Verarbeitungszwecke vorliegen, die wesentlich voneinander abweichen, muss über jeden Zweck aufgeklärt werden, sodass bei jeder Erhebung eine Freiwilligkeit vorliegen, so die DSK weiter. Die Nutzer müssen auch die Wahl haben, die verschiedenen Zwecke einzeln auszuwählen beziehungsweise abzulehnen. Eine Bündelung darf nur in Ausnahmefällen geschehen. 

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs äußerte sich positiv zu den Ergebnissen der Konferenz: „Wir schaffen Rechtssicherheit in diesem Bereich.“

Mehr zum Thema:

 

Vor einigen Wochen hat bereits der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) praxisrelevante Hinweise zur Gestaltung von Cookiebannern gegeben. Das Gremium ist unter anderem darauf eingegangen, dass der„Ablehnen“-Button und der „Zustimmen“-Button gleichwertig positioniert sein müssen. Außerdem kritisierte der EDSA im Voraus gesetzte Häkchen sowie Cookie-Banner, in denen sich der Button zur Ablehnung im Fließtext befindet. 

Veröffentlicht: 04.04.2023
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
10 Kommentare
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Steffen
08.08.2024

Antworten

Ich finde die Lösung super. Schlimm genug, dass man als Publisher stundenlang für Leute Themen recherchiert und verfasst und dann jeder denkt, es kostet nichts und nicht mal bereit ist, die Werbung zu erdulden. Gibt es die Lösung für WordPress als Plugin? LG
Anna G.
05.10.2023

Antworten

@Lisa, Onlinezeitungen sind selbstverständl ich die Ausnahme. Hierbei handelt es sich schliesslich um eine Tageszeitung, die man auch am Kiosk täglich kaufen kann.
Hier ist das "Zahlabo" sogar wirklich eine Auswahl, da die Leser ja wiederkommen.

Ich meinte die zahlreichen anderen Internetseiten, auf die man beim Recherchieren oder durch Zufall stößt. Manche Infoseiten verwehren mit dem Widget den Zutritt, das grenzt teilweise schon an unterlassener Hilfeleistung!

Desweiteren ist Internet natürlich nicht kostenlos, Telekom, O2 und Vodaphone bieten ja kein Internet umsonst an
Lisa
05.10.2023

Antworten

@Anna G.
Also anstatt mit Werbung oder zahlenden Lesern, sollen Zeitungen noch einen Online-Shop aufmachen um Geld zu verdienen? :D Selten so ein Blödsinn gehört. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das seriöser wäre. Das Problem sind Leute wie du, die gewohnt sind alles im Internet gratis zu bekommen und nicht verstehen, dass es dann nun mal Werbung geben muss, damit das ganze kostenlos angeboten werden kann.
Anna G.
04.10.2023

Antworten

@Lisa, weil es nicht wirklich eine Auswahl gibt. Wenn jemand statt Neutralität blos Pest oder Cholera "anbietet", ist das keine Auswahl.

Eine Internetpräsenz ist niemals umsonst für den Betreiber, wer es anderweitig nicht schafft Umsatz zu machen, soll es bleiben lassen denn dieser reicht das Ziel "Bekanntheitsgr ad steigern" nicht aus und ist unseriös.
Dann soll sie eben irgendwelche Kaufprodukte anbieten, die jemand freiwillig erwerben kann (ohne erzwungene Abofalle) oder wie erwähnt, verschwinden.
Lisa
04.10.2023

Antworten

@ Anna G.
Wo ist das bitte Erpressung? Es ist nun mal nicht alles gratis im Leben, die Leute, die die Artikel schreiben, müssen auch irgendwie ihr Geld verdienen.
Anna G.
04.10.2023

Antworten

"Nutzern wird die Wahl gelassen"

NEIN, denn das ist keine Wahl, sondern ERPRESSUNG.
V
03.10.2023

Antworten

Zum Glück gibt es Adbock und Privacy Badger. Letzteres blockt Tracker
Bernd
28.08.2023

Antworten

Wenn das alle machen, ist Internet nicht mehr benutzbar, also indirekt verboten. Informationen werden vorenthalten und teilweise "erste Hilfe" verweigert.


Es handelt sich logischerweise auch nicht um eine Auswahlmöglichk eit, das ist gelogen.
Warum?
Man stelle sich vor, je Google-Suche und Recherche muss man 10 Abos pro Tag abschliessen, blos um eine Seite lesen zu können. Ja, die meisten Menschen suchen soviel am Tag, wenn nicht noch mehr.
Am Ende eines Jahres hätte eine Person villeicht 5000 Monatsabos a 1,99 € oder 2,99 €

Also ist die sogenannte "Auswahlmöglich keit" nämlich KEINE
Fritz
27.08.2023

Antworten

es ist schade, dass nicht angezeigt wird, welchen Anbietern man seine Daten preisgibt. Es sollte Verpflichtend sein, diese anzugeben. Ich verlasse diese Seite ohne den Artikel zu lesen.
B.E.
05.04.2023

Antworten

Dann ist die komplette DSGVO logischerweise ab sofort unwirksam und obsolet. Einen Datenschutzbeau ftragten bedarf es ab sofort auch nicht mehr.

Man kann nicht dem einen vorschreiben, eine Cookieauswahl einem Nutzer zu lassen (ansonsten Abmahnungsgefah r) und dem anderen so ganz offiziell nicht.