In dieser Woche geht es um ein Detail aus dem Gewährleistungsrecht: Ein Kunde hat bei einem stationären Händler ein Fahrrad erworben. Schon kurz nach dem Kauf offenbarte sich ein Defekt, der auf einem Mangel beruhte. Daraufhin erklärte er direkt den Rücktritt, was der Verkäufer auch akzeptierte und das Geld zurückerstattete. Das Rad aber holte er nie ab. Als er nun, etwa zwei Jahre später erneut auf den Kunden zuging, um das Rad endlich abzuholen, sagte dieser, dass er das Rad bereits verkauft habe. Der Verkäufer findet das ganz schön dreist. Hat er damit Recht?
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Damit fließt dann kein Geld und juristisch ist alles glatt gebügelt.
Nach zwei Jahren kann man sicherlich beim Kunden noch einmal freundlich anfragen. Aber nach so langer Zeit noch Ansprüche zu stellen, ist eine Unverschämtheit .
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Der Verkäufer hat die Rückzahlung geleistet?
Der Käufer hat 2 Jahre was auf dem Konto gehabt und nicht bemerkt.
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Antwort der Redaktion
Lieber Toros,
dem Käufer war die Rückerstattung bekannt.
Der Verkäufer dagegen hatte die Abholung der Ware zwischenzeitlic h vergessen.
Beste Grüße
die Redaktion
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Da der Käufer ja vermutlich bei seinem Privatverkauf deutlich weniger für das gebrauchte Fahrrad erzielt hat als der Kaufpreis, den er vom Händler zurückerhalten hat, dürfte dies für ihn wohl kaum eine Option sein.
Das zeigt mal wieder, dass vermeintlich kundenfreundlic he Aktionen wie die umgehende Rückerstattung VOR Erhalt der Ware im Zweifel ausgenutzt wird. HIer gilt der gesunde Menschenverstan d: Zug um Zug.
Bei allem anderen ist der Händler immer der Dumme.
Auch z.B. bei Widerruf-Retour en mittels Versandweg, die gerade von großen Händlern oft schon direkt nach Übergabe an den Versanddienstle ister erstattet werden. Dann kommt das Paket zurück und der Inhalt ist Schrott bzw. nicht mehr verwertbar, weil der Käufer es beschädigt hat durch unsachgemäße Handhabung oder Klamotten die getragen und verdreckt wurden etc.. Und dann renn mal deinem bereits zurückgezahlten Geld oder vermeintlichem Wertersatz hinterher...
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wobei er es ja beim händler gekauft hatte, was wohl auch wieder erreichbar gewesen wäre.
ein hermes ( oder andere ) abholauftrag wäre für den verkäufer wohl am einfachsten gewesen.
hierbei können sich wohl beide die hände geben, was das versagen angeht.
ich hätte den händler einfach 10x am tag mit unterdrückter nummer angerufen.
ode ihm geschrieben, das der stellplatz anteilig der eigenen miete zb 10.- mtl kostet, wenn der platz zum lagern da ist.
das wäre dann wohl alles schneller gegangen.
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