Bedingungen für neuen Start
Ob die Gewährleistungsfrist von neuem beginnt, ist im Gesetz geregelt. Da es sich bei dieser Frist um eine Verjährungsfrist handelt, findet sich die entsprechende Regelung in den Vorschriften zur Verjährung. Nach § 212 BGB beginnt eine Verjährungsfrist erneut zu laufen, wenn das verkaufende Unternehmen den Gewährleistungsanspruch anerkennt.
Obwohl „Anerkennung“ erst einmal sehr förmlich klingt, ist damit nichts anderes gemeint, als dass der Händler oder die Händlerin die Nacherfüllung ausdrücklich auf Grund des Gewährleistungsrechts vornimmt. Formulierungen, wie etwa „im Rahmen der Gewährleistung liefern wir Ihnen ein neues Produkt“ stellen ein ausdrückliches Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs dar.
Das hat zur Folge, dass mit der Nacherfüllung die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren wieder von vorn beginnt zu laufen.
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Antwort der Redaktion:
Hallo buh80,
die Gewährleistungs frist gilt grundsätzlich für das gesamte Produkt, welche nachgebessert wurden.
Viele Grüße und alles Gute
die Redaktion
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Ein Gesetz sollte einfach, eindeutig, logisch und verständlich sein.
Das durch Wortspielereine die Garantie/Gewähr leistung neu startet ist unlogisch, unfair ...
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einen Gewährleistungs zeitraum von 69 Monaten zur Folge !
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Antwort der Redaktion
Hallo,
grundsätzlich handelt es sich bei den Verjährungsvors chriften um allgemeine Regeln, die sowohl für B2B, als auch für B2C gelten.
Im internationalen Privatrecht können möglicherweise andere Regeln gelten. Auch sind im B2B-Bereich durchaus abweichende Vertragsbedingu ngen möglich.
Mit den besten Grüßen
de Redaktion
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