Einmal nicht richtig hingeschaut, schon landet ein Produkt zu viel im Versandkarton. So erging es auch einem unserer kleinen Händler in dieser Woche: Ein Kunde bestellte eine Dekoschale für rund 30 Euro; beim Packen passierte allerdings ein Fehler und es landeten zwei im Paket. Das Missgeschick fiel relativ schnell auf, denn der siegessichere Kunde bedankte sich in einer Rezension für die kostenlose Beigabe.
Der Händler reagierte sofort und stellte den Kunden vor die Wahl: Er soll den zu viel gelieferten Teller entweder zurückschicken oder aber den Kaufpreis bezahlen. Der Kunde weigert sich allerdings vehement. Ist ja schließlich nicht sein Problem, oder etwa doch?
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Ernsthaft? "Dreistigkeit des Wunsches" ist die rechtliche Dimension? Da hat sich das BGB seit meiner Ausbildung ja erheblich verändert.
Tatsächlich ist an diesem Vorgang nicht die juristische, sondern die gesellschaftlic he Dimension interessant. Diese Art der Mentalität ist weit verbreitet. Eine Auswirkung des Nanny-Staates.
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Antwort der Redaktion
Hallo Markus,
danke für deinen Hinweis.
Wunsch kann hier durchaus als Synonym für Forderung verstanden werden. Immerhin steht in der Schilderung des Sachverhaltes, dass sich der Kunde „vehement“ weigert.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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