Dass Tiere laut Gesetz eine Sache sind, ja, das ist nun wirklich kein Fakt mehr, mit dem Tierliebhaber heutzutage noch geschockt werden können. Wobei diese Aussage eigentlich nicht korrekt ist: Tiere sind keine Sachen. Sie werden lediglich in aller Regel in den Augen des Gesetzes wie Sachen behandelt. Das macht sie aber noch nicht zu Sachen.
Bei aller Spitzfindigkeit wirft dieser Fakt dennoch die Frage auf, wie es um die Sachmängelhaftung beim lieben Vieh bestellt ist.
Wer sich über so was Gedanken macht, sind vor allem Jurastudierende. Schon als das Thema in der Redaktion vorgeschlagen wurde, hatte das eine oder andere Mitglied der juristischen Redaktion ein nervöses Zucken unter den Augen. Mangelhafte Tiere sind im Studium nämlich ein beliebtes Thema. Auffallend oft geht es dabei um Pferde, sehr teure Pferde, was daran liegen mag, dass die Eigentümer solcher Tiere möglicherweise auch die finanziellen Mittel haben, sich notfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu klagen.
Als ich mein Jurastudium begann, klärte mich jedenfalls niemand darüber auf, dass ich nebenbei eine unfreiwillige Ausbildung zur Amateur-Pferdekundigen absolviere. Entsprechend zu der schon beinahe penetranten Häufigkeit, mit der das Thema in der Ausbildung vorkam, sollte man sich beim Lesen dieses Artikels hin und wieder ein Augenzwinkern dazu denken.

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