Jeder hat den Spruch „Wer billig kauft, kauft zweimal“ schon mal gehört, aber dennoch werden aus den unterschiedlichsten Gründen sogenannte „Billigprodukte“ gekauft. So hat es auch der Käufer in unserem Fall gemacht: Dieser bestellte in einem Online-Shop Sportschuhe für gerade einmal 14,99 Euro. Nachdem er sie ein halbes Jahr lang fast täglich beim Laufen getragen hat, gingen sie sprichwörtlich aus dem Leim: Die Sohle löste sich und im Material zeichneten sich erste Löcher ab.
Da die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren noch läuft, trat er nun an das Unternehmen heran, welches den Online-Shop betreibt und fordert eine Neulieferung. Ist diese Forderung dreist oder berechtigt?
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Im wesentlichen bin Ich vollkommen bei dir! Amazon schadet dem Seriösen Online Handel durch die übervorteilgabe des Kunden, und sie nutzen die Umsatzabhängigk eit der Verkäufer gnadenlos aus...... dadurch erzieht man die Kunden wie hier im bsp. beschrieben, zum Nachteil aller im Online Handel Tätigen.
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