Grundsatz: Was ist eigentlich ein Sachmangel?
Um die Frage zu beantworten, muss man erst einmal verstehen, was das Gewährleistungsrecht eigentlich schützen soll. Das Gewährleistungsrecht soll garantieren, dass ein Produkt beim Kauf die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Für diese vereinbarte Beschaffenheit haftet der Verkäufer oder die Verkäuferin zwei Jahre lang. Zeigt sich in dieser Zeit ein Mangel, der darauf zurückzuführen ist, dass das Produkt bei der Übergabe an die Kundschaft nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, ist dies ein Fall für das Gewährleistungsrecht. Typische Sachmängel sind außerdem die Lieferung eines bereits kaputten Produktes, die Lieferung des falschen Produktes, eine fehlende Aufbau- oder Betriebsanleitung.
Was regelmäßig kein Fall für die Gewährleistung ist, ist der übliche Verschleiß. Hier ist es aber manchmal gar nicht so einfach abzugrenzen, ob der Schaden am Produkt eine Verschleißerscheinung oder ein Sachmangel ist. Der Sachmangel bezieht sich auf die Beschaffenheit des Produkts zum Zeitpunkt der Übergabe, während Verschleiß ein Defekt ist, der mit dem Alter und der Laufleistung des Produkts einhergeht. Hierbei wird die übliche Haltbarkeit des jeweiligen Produkttyps als Bezugspunkt herangezogen. Verschleißerscheinungen stellen keinen Mangel am Produkt dar. Wenn lediglich Verschleiß vorliegt, ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet, dafür einzustehen oder ein kostenloses Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen oder das defekte Produkt zu reparieren.
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Im wesentlichen bin Ich vollkommen bei dir! Amazon schadet dem Seriösen Online Handel durch die übervorteilgabe des Kunden, und sie nutzen die Umsatzabhängigk eit der Verkäufer gnadenlos aus...... dadurch erzieht man die Kunden wie hier im bsp. beschrieben, zum Nachteil aller im Online Handel Tätigen.
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