Diesmal machen wir einen Ausflug ins Widerrufsrecht. Ein Käufer hat bei einem Händler eine Tastatur erworben. Kurze Zeit später erhält der Verkäufer folgende Nachricht:
„Hallo,
der Artikel ist gerade woanders 4 Euro günstiger. Können Sie mir einen Rabatt geben? Dann spare ich mir den Rückversand und die Neubestellung.“
Der Käufer will also einen Rabatt, um sich den Aufwand des Widerrufsrechts zu sparen. Aber: Ist das überhaupt rechtens?
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ich als Händler würde auf die Forderung nicht eingehen. Soll er doch die Tastatur zurücksenden. Da er -Kunde -die Versandkosten zu zahlen hat, sind seine 4 Euro wieder futsch. "" Eigentor"
Tschüs
Wolfgang
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Hier sieht man mal wieder sehr schön, das Gesetzgeber und Richter zwar im Internet kaufen, aber nicht verkaufen.
Wenn jemand mal so mit Eigentum eines Richters umgehen würde, sähe der die Sache sicherlich deutlich anders.
Überzogenes Beispiel: Wenn du mich verurteilst, lasse ich deinen Hund entführen" - also wenn du mir nicht entgegenkommst, entsteht dir ein Schaden. Das ist dann Erpressung gleich mehrere Jahre Knast wert.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Erpressen geht garnicht!!
JUS
Ihre Antwort schreiben