Während ein Werbeprospekt mit einem unberechtigt verwendeten Foto oder einem geklauten Anzeigentext für die Ewigkeit existiert, ist das Internet von Schnelllebigkeit geprägt. Was eben noch da war, kann in Sekundenschnelle schon wieder komplett von der Bildfläche verschwunden sein. Entsprechend schnell müssen Markeninhaber, Urheber und Konkurrenten sein, wenn sie Rechtsverstöße auf fremden Webseiten feststellen und verfolgen wollen.
Den Beweis für den Wettbewerbsverstoß, beispielsweise ein fehlender Grundpreis oder eine irreführende Werbeaussage, hat der Abmahner zu erbringen. Wie macht man es richtig, den Fehler gerichtsfest zu dokumentieren?
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Jedem 7-jährigen, der lesen und einen Computer bedienen kann, kann man in 2 Minuten beibringen, Screenshots aus dem Browser zu manipulieren und dabei ist es absolut egal, ob der Screenshot digital signiert ist oder sonstwas.
Einfach im Browser zu manipulierenden Text mit rechter Maustaste anklicken, z.B. "(inkl. MwSt.)" beim Preis, Menüpunkt "Untersuchen" anklicken und den Text im Quellcode einfach nach Belieben manipulieren oder ganz löschen (im genannten Beispiel wäre das Abmahngrund). Dauert 20 Sekunden, wenn man sich Zeit lässt. Dann Quellcodefenste r schließen und gefälschten Screenshot anfertigen. Es gibt keine Möglichkeit, an der URL oder dem Browser zu erkennen, dass hier manipuliert wurde.
Das ist weder ein Beweis, noch sonstwas.
Also, wer so abgemahnt worden ist, kann es sicher auf eine Klage ankommen lassen und dem Richter in 10 Sekunden zeigen, wie man solche Augenscheinobje kte nach Belieben gestalten kann.
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Diejenigen, welche die Möglichkeit der Abmahnung mißbrauchen sollten, verfügen eh über die entsprechenden Kenntnisse und Möglichkeiten, dies mit der nötigen kriminellen Energie "abzusichern". Auch ohne diesen n.m.E. für viele sehr hilfreichen Artikel. Danke dafür!
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Klar können wir auch diese Argumentation für berechtigte Abmahnungen verstehen...
Wir denken jedoch das die Mehrheit an Abmahnungen auch wenn diese juristisch richtig und somit berechtigt durchaus sehr fragwürdig sind und ggf. gerade bei Amazon oder Kaufland womöglich durch den Abmahner oder einer entsprechenden Person manipuliert wurden sind.
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Antwort der Redaktion
Hallo,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Bedenken bezüglich des Artikels zum Thema. Wir verstehen Ihre Sorge und möchten betonen, dass der Händlerbund sich selbstverständl ich für den Schutz von Händlern vor Abmahnmissbrauc h einsetzt.
Unser Ziel ist es, Händlern umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen, um sie bestmöglich zu schützen. Es ist uns wichtig, dass Händler wissen, was bei einer Abmahnung auf sie zukommen kann und wie sie sich dagegen verteidigen können. Dabei spielt es auch eine Rolle, die möglichen Schwachstellen in den eigenen Abläufen zu erkennen und zu beseitigen.
Wir verstehen Ihre Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit, dass unser Artikel auch von Abmahnern genutzt werden kann, um ihre Forderungen rechtssicher zu gestalten. Dennoch halten wir es für wichtig, dass Händler umfassend informiert sind und sich im Falle einer Abmahnung auch angemessen verteidigen können.
Wir möchten betonen, dass der Händlerbund sich für faire und rechtmäßige Geschäftsprakti ken einsetzt und Abmahnmissbrauc h aktiv bekämpft. Wir bedauern es, wenn unser Artikel bei Ihnen den Eindruck erweckt hat, dass wir das Gegenteil unterstützen. Wir werden Ihre Kritik selbstverständl ich im Rahmen unserer internen Überprüfung berücksichtigen.
Sollten Sie weitere Fragen oder Bedenken haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo,
nein, als Anzeige müssten wir den Inhalt dann kennzeichnen, wenn eine Gegenleistung erfolgt ist.
Das war aber nicht der Fall.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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