Die Einhaltung von Pausenzeiten kann zum echten Konfliktfeld zwischen Führungskräften und Beschäftigten werden. Dabei ist es unbestritten so, dass die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes eben keine Privatsache der Arbeitnehmer ist. Bei einem 8-Stunden-Tag muss nach spätestens 6 Arbeitsstunden eine Ruhepause eingelegt werden. Diese muss mindestens 15 Minuten tragen. In der Summe müssen mindestens 30 Minuten Pause eingelegt werden. Arbeitet beispielsweise die Kollegin 8 Stunden durch, um eine halbe Stunde eher in den Feierabend zu gehen, zieht dies eine Reihe arbeitsrechtlicher Fragestellungen nach sich. Immerhin verpflichtet das Arbeitszeitgesetz beide Seiten.
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