Wieder hat uns ein Leser von einem Konflikt mit einer Kundin berichtet: Diesmal ging es um einen Kunstdruck. Bei dem Händler konnte die Kundin aus einer Reihe von Motiven ein Motiv in einer beliebigen Größe auf Leinwand, Papier oder Acryl drucken lassen. Als sie das Produkt erhielt, war sie unzufrieden und erklärte per E-Mail ihren Widerruf. Der Händler lehnte diesen ab, da es sich um ein individuelles Produkt handeln würde. Die Kundin behaart aber weiterhin auf den Widerruf und möchte auch ein Retourenlabel. Zu Recht?
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