Sammelklage gegen Streamingdienst Dazn geplant

Veröffentlicht: 10.01.2023
imgAktualisierung: 10.01.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.01.2023
img 10.01.2023
ca. 2 Min.
Dazn auf Handy
© David Marin Foto / Shutterstock.com
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Preiserhöhung für rechtswidrig und plant eine Sammelklage


Viele Kunden waren verärgert, als Dazn Anfang letzten Jahres verkündete, die Preise im Sommer drastisch zu erhöhen. Der Sport-Streamingdienst kostet monatlich doppelt so viel, wie zuvor. Von 14,99 Euro stieg der Preis auf 29,99 Euro. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sucht nun Betroffene, die sich gegen die Preiserhöhung mittels einer Sammelklage wehren wollen, wie t3n berichtet. 

Verbraucherschützer halten AGB für rechtswidrig

Der Preis für das Dazn-Abonnement stieg zunächst für Neukunden, dann auch für Bestandskunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht die zugrunde liegenden Regeln in den AGB als zu intransparent an und hält die Preiserhöhung daher für rechtswidrig. Mit der Sammelklage will die Verbraucherzentrale dafür sorgen, dass die Kunden die mehr gezahlten Kosten zurückbekommen. Die Klage geht nur gegen die Verträge der Kunden vor, die bereits einen Vertrag abgeschlossen hatten, bevor die Preiserhöhung in Kraft getreten ist. Denn neue Kunden haben ja einen Vertrag explizit zu den neuen Preisen abgeschlossen. Dazn sieht die Preiserhöhung als logische Schlussfolgerung, da sich das Angebot des Streamingdienstes in den letzten Jahren erweitert hat.

Frage des Kartellrechts?

Sport-Fans, die alle Spiele der Fußball Bundesliga und der Champions League sehen wollen, brauchen zderzeit drei verschiedenen Streamingdienste. Nicht ganz unschuldig ist das Bundeskartellamt, welches verhindern wollte, dass ein einzelner Anbieter eine Monopolstellung hat. Allerdings, wurden die Rechte nun so aufgeteilt, dass die Spiele auf drei Anbieter verteilt wurde, nicht dass mehrere Anbieter die gleichen Spiele zeigen, was zu einem wirklichen Wettbewerb zwischen den Anbietern führen würde. Zuschauer, die alle Spiele schauen wollen, haben somit keine Wahl zwischen den verschiedenen Anbietern, sondern sind gezwungen alle drei zu abonnieren. 

Mehr zum Thema:

 

Veröffentlicht: 10.01.2023
img Letzte Aktualisierung: 10.01.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
Kommentar schreiben

käufer
11.01.2023

Antworten

sollte eigentlich auch der dümmste Kunde wissen: zu Beginn kommt das Lockangebot und dann gehts ab.