Verbraucherschützer halten AGB für rechtswidrig
Der Preis für das Dazn-Abonnement stieg zunächst für Neukunden, dann auch für Bestandskunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht die zugrunde liegenden Regeln in den AGB als zu intransparent an und hält die Preiserhöhung daher für rechtswidrig. Mit der Sammelklage will die Verbraucherzentrale dafür sorgen, dass die Kunden die mehr gezahlten Kosten zurückbekommen. Die Klage geht nur gegen die Verträge der Kunden vor, die bereits einen Vertrag abgeschlossen hatten, bevor die Preiserhöhung in Kraft getreten ist. Denn neue Kunden haben ja einen Vertrag explizit zu den neuen Preisen abgeschlossen. Dazn sieht die Preiserhöhung als logische Schlussfolgerung, da sich das Angebot des Streamingdienstes in den letzten Jahren erweitert hat.
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