Kleidung kann auch getragen zurückgeschickt werden
Grundsätzlich besteht bei Kleidungsstücken ein Widerrufsrecht. Weitverbreitet ist allerdings der Glaube, dass ein retourniertes Kleidungsstück, welches eindeutig getragen wurde, abgelehnt werden darf. Die rechtlich korrekte Lösung lautet hier: Wertersatz. Was bedeutet das also in der Praxis? Stellen wir uns vor, die neue Jeans wird direkt anprobiert. Sie sitzt gut und passt. Alles super, Beschaffenheitsprobe bestanden. Also ab direkt zur Weihnachtssause mit den Freunden. Dort wird geraucht, getrunken und so passiert es schnell, dass sich neben dem Glühweinfleck auch ein Brandfleck abzeichnet. Dazu kommt noch, dass die anderen finden, dass die Farbe der Jeans dem Beschenkten so gar nicht steht. Es kommt also zum Widerruf.
Diesen Widerruf muss sich der Händler gefallen lassen. Allerdings darf er den Schaden, der durch das tatsächliche Tragen, welches über das Prüfen der Beschaffenheit hinausgeht, entstanden ist, beim Kunden geltend machen. Kann er das Produkt gar nicht mehr weiterverkaufen, kann dieser Wertersatz sogar 100 Prozent betragen.
Fazit: Für Kleidung besteht ein Widerrufsrecht. Wird diese aber nicht nur anprobiert, sondern tatsächlich getragen, kann dem Unternehmen ein Wertersatz zustehen.
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