Ein neues Jahr bringt häufig rechtliche Änderungen mit sich. So auch in diesem Jahr. Unter anderem bringt das Elektrogesetz neue Prüfpflichten für Marktplatzbetreiber, die auch Einfluss auf die Händler haben.
Ähnliche Prüfpflichten gibt es schon im Bereich des Verpackungsgesetz und der Umsatzsteuer. Nun zieht das Elektrogesetz nach. Marktplatzbetreiber haben folglich zu überprüfen, ob die Händler die auf dem Marktplatz verkaufenden Registrierungspflichten für Hersteller im Sinne des Elektrogesetzen nachkommen. Händler von Elektrogeräten haben nach dem Elektrogesetz die Pflicht, sich als Hersteller registrieren zu lassen.
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