Gretchenfrage: Sind retournierte Produkte Gebrauchtware?
Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob Produkte, die im Rahmen der Ausübung des Widerrufsrechts zurück gesendet werden, entsprechend als Gebrauchtware deklariert werden müssen. Immerhin dürfen Verbraucher die Ware innerhalb der Widerrufsfrist auf ihre Beschaffenheit prüfen und damit auch austesten. Auch hier lautet die Antwort wie so oft: Es kommt darauf an. Wird beispielsweise ein technisches Gerät nur mal kurz angemacht um zu schauen, wie es läuft und dann zurück gesendet, so kann man in der Regel davon ausgehen, dass das noch keinen Brauch darstellt und das Produkt daher wieder als neu verkauft werden kann. Das selbe dürfte für Kleidung gelten, in die nur mal kurz reingeschlüpft wurde. Anders sieht es aus, wenn die Kleidung über längere Zeit getragen wurde oder der Rasenmäher tatsächlich mal im Garten einem Testlauf unterzogen wurde. In solchen Fällen dürften die Produkte nicht mehr als neu gelten und müssten als gebraucht gekennzeichnet werden.
Das Ärgerliche dabei ist, dass gebrauchte Produkte oftmals zwangsläufig günstiger weiterveräußert werden müssen, um Abnehmer zu finden.
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Bei mir würde in 2023 die Heizungsanlage erneuert.
Die installierten Geräte habe ich beim Herstellers (Vaillant) registriert.
Jetzt sehe ich, dass bei der Gasbrenntwertth erme das Installationsda tum von 01.06.2023 auf den 01.04.2021 geändert wurde.
Somit läuft meine Herstellergaran tie von 3 Jahren im Juni 2024 aus.
Das kann doch nicht sein, oder?
Muss der Heizungsinstall ateur zurücknehmen, oder welche sonstigen Möglichkeiten bestehen hier.
Für Ihre Einschätzung wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Winklmann
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Antwort der Redaktion
Lieber Herr Winklmann,
leider können wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten.
Am besten kann Ihnen hier vermutlich der Hersteller weiterhelfen, alternativ wäre eine Beratung bei der Verbraucherzent rale hilfreich: www.verbraucherzentrale.de/... /
Andernfalls müsste der konkrete Fall doch durch einen Anwalt beurteilt werden.
Beste Grüße
die Redaktion
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