Es wird zwischen verschiedenen Arten von Daten unterschieden. Zunächst gibt es die Stammdaten des Kunden. Dazu gehören in der Regel Name, Anschrift und andere Kontaktdaten. Zu den Stammdaten gehören unter anderem die Daten, die zwingend erforderlich sind, um einen Vertrag abzuschließen. Denn ohne eine Anschrift des Kunden zu kennen, wird es mitunter schwer, die Ware zuzusenden.
Im Datenschutzrecht bestehen die Grundsätze der Zweckbindung und Zweckmäßigkeit. Das heißt, dass personenbezogene Daten nur für einen vorher bestimmten Zweck erhoben und gespeichert werden dürfen.
Die Stammdaten dürfen, soweit sie für den Vertrag notwendig sind, zunächst also erhoben werden. Das heißt allerdings nicht, dass wenn die Daten einmal gespeichert sind, sie für alle weiteren Zwecke genutzt werden dürfen. Denn sobald der Zweck zur Speicherung wegfällt, müssen die Daten auch wieder gelöscht werden.
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Wer glaubt denn das in echt, dass Du Deine Daten zum Beispiel bei nem Onlinehändler löschen könntest?.
10 Jahre ist ja schon mmla Pflicht laut Finanzminister.
Beispiel von heute: ich bekomme Rechnugnen aus dem Jahre 2011 inkl. Mahnung..... also 11 Jahre nach dem Kauf .
Da hatte jemand den falschen Knopf gedrückt, jetzt wissen ganz viele Kunden, dass ihre Daten nicht mla nach 10 Jahren gelöscht werden....
Also bleibt realistisch und erläutert es auch ....
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Antwort der Redaktion
Hallo,
bei der Darstellung juristischer Fakten gibt es nicht so wahnsinnig viel Interpretations raum. Wer sich wie an die rechtlichen Vorgaben in der Praxis hält, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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