Wer als Unternehmer auf irgendeine Weise mit der Herstellung oder dem Vertrieb von physischen Waren in Deutschland zu tun hat, wird am Verpackungsgesetz häufig nicht vorbeikommen. Das gilt zumindest, wenn Verpackungen im Spiel sind. Derjenige nämlich, der mit Ware befüllte Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, der hat nach den Vorschriften des VerpackG einige Aufgaben zu erfüllen. In diesem Sinne sind beispielsweise viele Online-Händler betroffen, da diese ihre Waren natürlich in Versandverpackungen verpacken und diese Verpackung damit erstmalig (mit Ware befüllt) in Verkehr bringen.
Eine Besonderheit, die Unternehmer aber auf dem Schirm haben sollten, ist der Fall des Imports. Nicht nur im Bereich des grenzüberschreitenden Dropshippings kann sich hierdurch eine ganz eigene Dynamik hinsichtlich der Pflichten aus dem VerpackG ergeben. Wir wurden gefragt: Wer gilt nach dem Verpackungsgesetz eigentlich als Importeur?
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